Leerstand Wiesenhüttenplatz/Ehemaliger Sitz des IFZ
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die vollumfängliche Sanierung der denkmalgeschützten Liegenschaft am Wiesenhüttenplatz ist notwendig. Um einen langfristigen Leerstand zu vermeiden, wird eine Zwischennutzung für ca. 5 Jahre angestrebt, wobei die Auslagerung des Kinderzentrums Wiesenhüttenstraße geplant ist.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Mittelfristig ist die vollumfängliche Sanierung der denkmalgeschützten Liegenschaft unumgänglich. Hierzu bedarf es der Bereitstellung von Planungs- und Baumitteln. Zur Vermeidung eines langfristigen Leerstandes ist daher eine Zwischennutzung für ca. 5 Jahre beabsichtigt.
Im ersten Schritt wurden die städtischen Bedarfe geprüft. Seitens des Kinderzentrums Wiesenhüttenstraße (Kita 12) wurde der Bedarf für eine Auslagerung gemeldet. Derzeit werden die Kostenkalkulation und die Entscheidungsvorlage finalisiert, so dass voraussichtlich bis Ende dieses Jahres mit einem Ergebnis gerechnet werden kann. Unter Berücksichtigung der erforderlichen Umbaumaßnahmen sowie der denkmalschutzrechtlichen Anforderungen kann von einem Bezug im Sommer 2023 ausgegangen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. August 2021OFOF 125/1Leerstand Wiesenhüttenplatz/Ehemaliger Sitz des IFZOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. September 2021VV 142Leerstand Wiesenhüttenplatz/Ehemaliger Sitz des IFZAnfrage
- 21. Januar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 165Leerstand Wiesenhüttenplatz/Ehemaliger Sitz des IFZStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab