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Zusammenschieben von Tischen in der neuen Altstadt

Vorlagentyp: V
128 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Auskunftsersuchen vom 17.09.2019, V 1429 entstanden aus Vorlage: OF 1026/1 vom 05.08.2019

Betreff: Zusammenschieben von Tischen in der neuen Altstadt Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es Betreibern von Gaststätten in der neuen Altstadt erlaubt ist, z wei oder mehrere Tische zusammenzuschieben, um Gruppen das Zusammensitzen zu ermöglichen.

Begründung: Laut Aussagen eines Betreibers in der neuen Altstadt dürfen diese beiden Tische nicht zusammen stehen (siehe Foto). Quelle: Eigene Aufnahme Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. August 2019OFOF 1026/1Zusammenschieben von Tischen in der neuen AltstadtOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 17. September 2019Sie sind hier
    VV 1429Zusammenschieben von Tischen in der neuen Altstadt
    Anfrage
  3. 2. März 2020STST 387Zusammenschieben von Tischen in der neuen AltstadtStellungnahme
  4. 23. November 2020STST 2006Zusammenschieben von Tischen in der neuen AltstadtStellungnahme
  5. 21. Juni 2021STST 1246Zusammenschieben von Tischen in der neuen AltstadtStellungnahme
  6. 14. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 128 WochenSTST 106Zusammenschieben von Tischen in der neuen AltstadtStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 38 · 11.02.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 44 · 20.10.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 0

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