Zusammenschieben von Tischen in der neuen Altstadt
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Auskunftsersuchen vom 17.09.2019, V 1429 entstanden aus Vorlage: OF 1026/1 vom 05.08.2019
Betreff: Zusammenschieben von Tischen in der neuen Altstadt Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es Betreibern von Gaststätten in der neuen Altstadt erlaubt ist, z wei oder mehrere Tische zusammenzuschieben, um Gruppen das Zusammensitzen zu ermöglichen.
Begründung: Laut Aussagen eines Betreibers in der neuen Altstadt dürfen diese beiden Tische nicht zusammen stehen (siehe Foto). Quelle: Eigene Aufnahme Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. August 2019OFOF 1026/1Zusammenschieben von Tischen in der neuen AltstadtOrtsbeiratsantrag · FDP
- 17. September 2019Sie sind hierVV 1429Zusammenschieben von Tischen in der neuen AltstadtAnfrage
- 2. März 2020STST 387Zusammenschieben von Tischen in der neuen AltstadtStellungnahme
- 23. November 2020STST 2006Zusammenschieben von Tischen in der neuen AltstadtStellungnahme
- 21. Juni 2021STST 1246Zusammenschieben von Tischen in der neuen AltstadtStellungnahme
- 14. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 128 WochenSTST 106Zusammenschieben von Tischen in der neuen AltstadtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 0