Zusammenschieben von Tischen in der neuen Altstadt
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt klar, dass nur die Flächen für die Außengastronomie im Rahmen der Sondernutzung genehmigt werden. Gastronomiebetriebe können die Anordnung der Tische und Stühle innerhalb dieser Flächen selbst festlegen, unter Berücksichtigung der Gestaltungsrichtlinie der Stadt Frankfurt am Main.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat teilt mit, dass im Rahmen der Sondernutzung lediglich die Flächen für die Außengastronomie genehmigt werden. Zudem ist im Bereich der Neuen Altstadt auch die "Gestaltungsrichtlinie der Stadt Frankfurt am Main" zu beachten. Im Rahmen dieser Vorgaben können Gastronomiebetriebe die Anordnung der Stühle und Tische innerhalb der genehmigten Fläche grundsätzlich selbst festlegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. August 2019OFOF 1026/1Zusammenschieben von Tischen in der neuen AltstadtOrtsbeiratsantrag · FDP
- 17. September 2019VV 1429Zusammenschieben von Tischen in der neuen AltstadtAnfrage
- 2. März 2020STST 387Zusammenschieben von Tischen in der neuen AltstadtStellungnahme
- 23. November 2020STST 2006Zusammenschieben von Tischen in der neuen AltstadtStellungnahme
- 21. Juni 2021STST 1246Zusammenschieben von Tischen in der neuen AltstadtStellungnahme
- 14. Januar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 128 WochenSTST 106Zusammenschieben von Tischen in der neuen AltstadtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab