Verkehrsspiegel Kreuzung Sonnenweg/Morgenzeile
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Auskunftsersuchen vom 26.10.2010, V 1426 entstanden aus Vorlage: OF 1584/6 vom 25.09.2010
Betreff: Verkehrsspiegel Kreuzung Sonnenweg/Morgenzeile Vorgang: OM 414/06 OBR 6; ST 1187/06 Der Magistrat wird gebeten, seine in der Stellungnahme vom 23.11.2006, ST 1187, mitgeteilte Auffassung über die Aufstellung eines Verkehrsspiegels an der Kreuzung Sonnenweg/Morgenzeile zu überprüfen. Zusätzlich sollte als zweite Alternative eine Änderung der Vorfahrtsregelung auf der Morgenzeile geprüft werden. Die Ergebnisse der Prüfungen sollten dem Ortsbeirat vor Umsetzung von Maßnahmen mitgeteilt werden.
Begründung: Trotz der in der o. g. Stellungnahme des Magistrats mitgeteilten Auffassung werden Mitglieder des Ortsbeirates von Anwohnern immer wieder angesprochen, dass eine Einsicht in die Morgenzeile auch bei langsamen Hineintasten in den Kreuzungsbereich schwierig möglich ist. Gerade Radfahrer werden häufig nicht gesehen. Es bestünde daher ein Gefahrenpotential trotz der mittlerweile auf Tempo 30 herabgesetzten Geschwindigkeitsregelung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. September 2010OFOF 1584/6Verkehrsspiegel Kreuzung Sonnenweg/MorgenzeileOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. Oktober 2010Sie sind hierVV 1426Verkehrsspiegel Kreuzung Sonnenweg/MorgenzeileAnfrage
- 16. Februar 2011Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 333Verkehrsspiegel Kreuzung Sonnenweg / MorgenzeileStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen