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Kita Breitenbachbrücke - ist der Bau wirklich alternativlos?

Vorlagentyp: V
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Begründung

wirklich alternativlos? Der Ortsbeirat hat den Bau einer Kita im Bereich Breitenbachbrücke/Rödelheimer Landstraße bereits zweimal mit Mehrheit abgelehnt. Entgegen der Aussage, dieses Votum zu respektieren, wurde über den entsprechenden Antrag des Ortsbeirats viele Monate nicht entschieden. Im Mai hat der Magistrat dann zunächst ausschließlich Vertretern der CDU und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Presse neue Planungen zur verkehrlichen Situation vorgestellt. Eine Unterrichtung aller Fraktionen erfolgte erst kurzfristig nach massiver Intervention von Ortsbeiratsmitgliedern. Grund für die Ablehnung des Standorts durch den Ortsbeirat war aber keinesfalls nur die Verkehrssituation. So gibt es weiterhin, bestätigt auch durch das ökologische Kurzgutachten aus dem Jahr 2013, aus ökologischer Sicht Bedenken gegen den Standort. Zudem lässt sich nach Auffassung des Ortsbeirats ein zusätzlicher Bedarf auch im neu zu erschließenden Baugebiet "Südlich Rödelheimer Landstraße" darstellen.

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 30.06.2015, V 1408 entstanden aus Vorlage: OF 550/7 vom 22.06.2015

Betreff: Kita Breitenbachbrücke - ist der Bau wirklich alternativlos? Der Ortsbeirat hat den Bau einer Kita im Bereich Breitenbachbrücke/Rödelheimer Landstraße bereits zweimal mit Mehrheit abgelehnt. Entgegen der Aussage, dieses Votum zu respektieren, wurde über den entsprechenden Antrag des Ortsbeirats viele Monate nicht entschieden. Im Mai hat der Magistrat dann zunächst ausschließlich Vertretern der CDU und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Presse neue Planungen zur verkehrlichen Situation vorgestellt. Eine Unterrichtung aller Fraktionen erfolgte erst kurzfristig nach massiver Intervention von Ortsbeiratsmitgliedern. Grund für die Ablehnung des Standorts durch den Ortsbeirat war aber keinesfalls nur die Verkehrssituation. So gibt es weiterhin, bestätigt auch durch das ökologische Kurzgutachten aus dem Jahr 2013, aus ökologischer Sicht Bedenken gegen den Standort. Zudem lässt sich nach Auffassung des Ortsbeirats ein zusätzlicher Bedarf auch im neu zu erschließenden Baugebiet "Südlich Rödelheimer Landstraße" darstellen. Dies vorausgeschickt sieht der Ortsbeirat derzeit keine Möglichkeit seine ablehnende Entscheidung zu revidieren. Der Ortsbeirat bittet allerdings um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Ist der Bedarf für eine U3-Kita im geplanten Einzugsbereich wirklich so hoch, wenn gleichzeitig eine Kita im Industriehof per Zeitungsbericht nach Kindern sucht und weitere Kitas in Rödelheim freie Plätze vermelden?
  2. Warum wird der geplante Kita- Neubau am Bockenheimer Rohmerplatz nicht mit Nachdruck vorangetrieben (vgl. B 122/15), wenn der Bedarf gerade in Bockenheim so besonders hoch sein soll?
  3. Warum kann der vermeintliche zusätzliche Bedarf nicht im neuen Baugebiet "Südlich Rödelheimer Landstraße" abgebildet werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Juni 2015OFOF 550/7Kita Breitenbachbrücke - Ist der Bau wirklich alternativlos?Ortsbeiratsantrag · SPD, die_farbechten_-_LINKE., FDP, fraktionslos
  2. 30. Juni 2015Sie sind hier
    VV 1408Kita Breitenbachbrücke - ist der Bau wirklich alternativlos?
    Anfrage
  3. 9. Oktober 2015Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1498Kita Breitenbachbrücke - ist der Bau wirklich alternativlos?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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