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Material zur Baustellenabsicherung auf dem Radweg der Gerbermühlstraße

Vorlagentyp: V
89 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 23.08.2019, V 1400 entstanden aus Vorlage: OF 1353/5 vom 29.07.2019

Betreff: Material zur Baustellenabsicherung auf dem Radweg der Gerbermühlstraße Im Zuge der Sanierungsarbeiten des Fuß- und Radweges in der Gerbermühlstraße stadteinwärts wurde offenbar eine Absperrschranke mit dem Verkehrszeichen "Verbot für Radverkehr" in Höhe der Osthafenbrücke auf dem Radweg aufgestellt, Sperrrichtung stadtauswärts. Eine entgegengesetzte Sperre in Höhe des Mainwasenweges fehlt aber. Im Abschnitt zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke finden noch keine Bauarbeiten statt. Dies führt dazu, dass Radfahrende in Höhe Mainwasenweg auf den Radweg stadteinwärts auffahren und ungesichert auf das Gitter zufahren. Es ist nicht als Absperrschranke erkennbar und soll offensichtlich keine Sperrwirkung stadteinwärts entfalten. Es stellt vielmehr eine Verkehrsgefährdung dar, weil Radfahrende auf die Kfz-Fahrbahn ausweichen müssen. Ein Ortsbeiratsmitglied wurde per E-Mail mit dem Bild 1 auf die gefährliche Situation aufmerksam gemacht. Die Überprüfung vor Ort ergab, dass der Weg nach wie vor blockiert war. Allerdings war in der Zwischenzeit das Verkehrsschild "Verbot für Radverkehr" um 90 Grad gedreht worden, wie auf Bild 2 zu erkennen ist. Da am Freitagabend, dem 26.07., die Stadtverwaltung nicht erreichbar war, hat ein Ortsbeiratsmitglied das 8. Polizeirevier um Hilfe gebeten. Es wurde versprochen, sich um die Angelegenheit zu kümmern. Das Ortsbeiratsmitglied hat am Samstagmorgen die blockierte Stelle erneut in Augenschein genommen. Inzwischen wurde das Schild "Verbot für Radverkehr" um weitere 90 Grad gedreht - Bild 3. Das Ortsbeiratsmitglied hat daraufhin bei der Leitung des 8. Reviers erneut auf die Beseitigung des Hindernis gedrungen. Dazu war die Polizei jedoch nicht bereit. Man mag dieser Posse komische Seiten abgewinnen. Solche Eingriffe in den Radverkehr sind jedoch gerade an der Osthafenbrücke tödlich gefährlich. Der Magistrat wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: Hat der Magistrat die Sperrung des Radwegs an der Osthafenbrücke in dieser oder einer anderen Form veranlasst? Wie konnte es ggf. zu dieser fehlerhaften Sperrung kommen bzw. was hat der Magistrat genau veranlasst? Wenn er sie nicht veranlasst hat, wie erklärt sich der Magistrat die Ablagerung von Materialien zur Baustellensicherung auf dem Radweg? Hält der Magistrat die unqualifizierte Ablagerung von Materialien zur Baustellenabsicherung für einen Einzelfall? Wenn nein, was wird der Magistrat unternehmen, um künftig solche Vorfälle zu unterbinden? Ist der Magistrat der Ansicht, dass die Polizei ihr Ermessen bei der Gefahrenabwehr richtig ausgeübt hat, indem sie sich entschied, Schild und Absperrschranke nicht zu entfernen? Wenn nein, wird sich der Magistrat mit der zuständigen Landesbehörde in Verbindung setzen, um bessere Ermessensentscheidungen sicherzustellen? Die Polizei müsste bei der Untersuchung der Absperreinrichtung an der Osthafenbrücke zumindest festgestellt haben, dass sie in der Form ihren Zweck nicht erfüllt. Hat die Polizei die Stadtverwaltung darüber informiert? Wenn nein, welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Polizei dahin gehend zu sensibilisieren, dass unzweckmäßige Baustellensicherungen an die Stadtverwaltung gemeldet werden? In sozialen Medien wird immer wieder über blockierte Radwege berichtet, häufig mit der Empfehlung, sie am besten selbst freizuräumen, weil von den Behörden keine Hilfe zu erwarten sei. Der geschilderte Vorfall scheint die Erwartungshaltung an die Behörden und die Einsatzfreude der Bürgerinnen und Bürger zu bestätigen. Hält der Magistrat das selbstständige Einschreiten der Bürgerinnen und Bürger in Anbetracht des Gefährdungspotenzials blockierter Radwege für sinnvoll? Wenn nein, was wird der Magistrat unternehmen, um der offenbar niedrigen Erwartungshaltung in die Problemlösungskompetenz der Behörden und der Veränderungsfreude an Baustelleneinrichtungen in der Bevölkerung zu begegnen?

Begründung: Die hohe Zahl der im letzten Jahr im Straßenverkehr getöteten Radfahrer bereitet dem Ortsbeirat große Sorge. Erst jüngst verunglückte ein Radfahrer an der Osthafenbrücke tödlich. Der Ortsbeirat möchte sicherstellen, dass alles Mögliche unternommen wird, um die Sicherheit des Radverkehrs zu verbessern. Die tödliche Gefahr der falsch abgestellten Absperreinrichtungen wird leicht verkannt. Da das Radfahren nicht erlaubnispflichtig ist, muss damit gerechnet werden, dass Verkehrsteilnehmer mit körperlichen Einschränkungen den Weg nachts oder bei Gegenlicht benutzen. Die regelmäßige behördliche Überprüfung der Verkehrssicherheit der Fahrräder ist ebenfalls nicht vorgeschrieben. Nicht ausreichend verkehrssichere Räder sind daher durchaus im Verkehrsraum anzutreffen. Bild 1: Radweg Gerbermühlstraße am Donnerstag, dem 25.07.2019, abends Quelle: Antragsteller Bild 2: Radweg Gerbermühlstraße am Freitag, dem 26.07.2019, abends Quelle: Antragsteller Bild 3: Radweg Gerbermühlstraße am Samstag, dem 27.07.2019, vormittags Quelle: Antragsteller Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Juli 2019OFOF 1353/5Material zur Baustellenabsicherung auf dem Radweg der GerbermühlstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 29. Juli 2019OFOF 1352/5Unklare BaustellenausschilderungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 23. August 2019VV 1399Unklare BaustellenausschilderungAnfrage
  4. 23. August 2019Sie sind hier
    VV 1400Material zur Baustellenabsicherung auf dem Radweg der Gerbermühlstraße
    Anfrage
  5. 20. Dezember 2019STST 2371Material zur Baustellenabsicherung auf dem Radweg der GerbermühlstraßeStellungnahme
  6. 24. Januar 2020STST 119Unklare BaustellenausschilderungStellungnahme
  7. 25. Februar 2020OFOF 1628/5Qualitätsmanagement für Baustellenausschilderungen im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  8. 15. Mai 2020OAOA 552Qualitätsmanagement für Baustellenausschilderungen im Ortsbezirk 5Anregung
  9. 12. Oktober 2020STST 1802Qualitätsmanagement für Baustellenausschilderungen im Ortsbezirk 5Stellungnahme
  10. 12. April 2021Antwort des Magistrats · nach 89 WochenSTST 795Qualitätsmanagement für Baustellenausschilderungen im Ortsbezirk 5Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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