Unklare Baustellenausschilderung
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der unklaren Baustellenausschilderung in der Gerbermühlstraße. Es wird festgestellt, dass Baufirmen oft nicht die notwendige Sorgfalt bei der Einrichtung von Baustellen walten lassen. Um die Sicherheit im Verkehr zu erhöhen, wird eine Fahrradstaffel zur Überwachung der Radverkehrsanlagen eingerichtet.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Bei den inzwischen beendeten Arbeiten im Bereich der Gerbermühlstraße handelte es sich um eine Baumaßnahme, deren Auflagen nicht vollumfänglich eingehalten wurden. Die Gründe hierzu sind nicht bekannt. Generell ist festzustellen, dass Baufirmen vielmals die notwendige Sorgfalt beim Einrichten Ihrer Arbeitsstelle vermissen lassen. So wird durch Baufirmen, stellenweise aber auch durch Fachfirmen, nicht zwischen den einzelnen Verkehrszeichen (VZ) der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (beispielsweise VZ 138-10 StVO "Radverkehr" und VZ 237 StVO "Radweg", VZ 240 StVO "Gemeinsamer Geh- und Radweg" und VZ 241-30 StVO "Getrennter Rad- und Gehweg") unterschieden, solange das entsprechende Sinnbild (beispielsweise Radverkehr oder Radfahr- und Fußverkehr) ersichtlich ist. Es kann in Folge auch nicht von Einzelfällen die Rede sein. Um dem entgegen zu wirken, werden die Arbeitsstellen im Rahmen der personellen Möglichkeiten überprüft. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es nicht in der Entscheidungskompetenz der Verkehrsteilnehmenden liegt, behördlich angeordnete Verkehrszeichen und Sperreinrichtungen zu beachten oder zu ignorieren, je nachdem ob diesen die Hintergründe für die Anordnung als sachgerecht oder überzeugend erscheinen. Sollte Verkehrsteilnehmende eine augenscheinlich verkehrsgefährdende Situation auffallen, so sind unverzüglich die untere Straßenverkehrsbehörde, beziehungsweise die entsprechenden Gefahrenabwehrbehörden, hierrüber zu informieren. Aufgrund des Antrags vom 18. Juni 2019, NR 895, sowie dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 29. August 2019, § 4424, wird eine Fahrradstaffel geschaffen, die für die Überwachung der Radverkehrsanlagen zuständig ist. Mit Hilfe dieser Fahrradstaffel sollen durch eine verstärkte Überwachung der Radverkehrsanlagen die Verkehrsteilnehmer dahingehend sensibilisiert werden, die Verkehrswege der Radfahrenden als solche wahrzunehmen und freizuhalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Juli 2019OFOF 1353/5Material zur Baustellenabsicherung auf dem Radweg der GerbermühlstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. Juli 2019OFOF 1352/5Unklare BaustellenausschilderungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. August 2019VV 1399Unklare BaustellenausschilderungAnfrage
- 23. August 2019VV 1400Material zur Baustellenabsicherung auf dem Radweg der GerbermühlstraßeAnfrage
- 20. Dezember 2019STST 2371Material zur Baustellenabsicherung auf dem Radweg der GerbermühlstraßeStellungnahme
- 24. Januar 2020Sie sind hierSTST 119Unklare BaustellenausschilderungStellungnahme
- 25. Februar 2020OFOF 1628/5Qualitätsmanagement für Baustellenausschilderungen im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Mai 2020OAOA 552Qualitätsmanagement für Baustellenausschilderungen im Ortsbezirk 5Anregung
- 12. Oktober 2020STST 1802Qualitätsmanagement für Baustellenausschilderungen im Ortsbezirk 5Stellungnahme
- 12. April 2021Antwort des Magistrats · nach 89 WochenSTST 795Qualitätsmanagement für Baustellenausschilderungen im Ortsbezirk 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab