Ist ein Gymnasium für die westlichen Stadtteile mit Sitz im Europaviertel denkbar?
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 03.05.2016, V 13 entstanden aus Vorlage: OF 7/1 vom 19.03.2016
Betreff: Ist ein Gymnasium für die westlichen Stadtteile mit Sitz im Europaviertel denkbar? Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie beurteilt der Magistrat die Ausstattung mit Schulplätzen für Kinder im Gallus, die unmittelbar nach der Grundschule ein Gymnasium besuchen möchten?
- Existiert ein Grundstück im Europaviertel, das für den Bau eines Gymnasiums geeignet wäre? Begründung: Die Anzahl der fehlenden Gymnasialplätze im Frankfurter Westen wird durch die neuen Viertel Europaviertel, Rebstock und City-West weiter steigen. Im Gallus, in Griesheim, im Gutleut und im Europaviertel berichten Eltern davon, dass tendenziell immer mehr Kinder aus diesen Stadtteilen unmittelbar nach der Grundschule auf ein Gymnasium gehen wollen. Allein in der Hellerhofschule soll die Anzahl der Kinder mit Gymnasialempfehlung deutlich gestiegen sein. Kinder aus dem Gallus und dem Europaviertel, die unmittelbar nach der Grundschule ein Gymnasium besuchen wollen, müssen derzeit weite Wege auf sich nehmen. Dies wird sich auch mit der Fertigstellung der gymnasialen Oberstufen nicht ändern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. März 2016OFOF 7/1Ist ein Gymnasium für die westlichen Stadtteile mit Sitz im Europaviertel denkbar?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 3. Mai 2016Sie sind hierVV 13Ist ein Gymnasium für die westlichen Stadtteile mit Sitz im Europaviertel denkbar?Anfrage
- 25. Juli 2016Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 989Ist ein Gymnasium für die westlichen Stadtteile mit Sitz im Europaviertel denkbar?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen