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Mittelinseln auf dem Berkersheimer Weg

Vorlagentyp: V
216 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren7 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Begründung

Vorgang: M 138/12 Der Vortrag des Magistrats, M 138/12, sieht zwei Mittelinseln auf dem Berkersheimer Weg vor. Diese sollen die Querbarkeit des Berkersheimer Weges verbessern und sicherer gestalten. Dies ist insbesondere an der Haltestelle "Hagebuttenweg" und dem dort neu geplanten Zebrastreifen angedacht. Im gesamten Stadtgebiet ist an Haltestellen mit Zebrastreifen und diesen Mittelinseln zu beobachten, dass das Überholverbot der dort haltenden Busse nicht eingehalten wird. Mehrfach wird verkehrsordnungswidrig links an der Mittelinsel vorbeigefahren. Dies führt immer wieder zu äußerst gefährlichen Situationen für Fußgänger und den Gegenverkehr.

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 30.06.2015, V 1388 entstanden aus Vorlage: OF 819/10 vom 15.06.2015

Betreff: Mittelinseln auf dem Berkersheimer Weg Vorgang: M 138/12 Der Vortrag des Magistrats, M 138/12, sieht zwei Mittelinseln auf dem Berkersheimer Weg vor. Diese sollen die Querbarkeit des Berkersheimer Weges verbessern und sicherer gestalten. Dies ist insbesondere an der Haltestelle "Hagebuttenweg" und dem dort neu geplanten Zebrastreifen angedacht. Im gesamten Stadtgebiet ist an Haltestellen mit Zebrastreifen und diesen Mittelinseln zu beobachten, dass das Überholverbot der dort haltenden Busse nicht eingehalten wird. Mehrfach wird verkehrsordnungswidrig links an der Mittelinsel vorbeigefahren. Dies führt immer wieder zu äußerst gefährlichen Situationen für Fußgänger und den Gegenverkehr. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Mittelinselkonzept an Bushaltestellen weiterhin auf dem Berkersheimer Weg Anwendung finden wird. Wenngleich es offenbar noch nicht zu bekannten Unfällen führte, sind diese Gefahrensituationen dem Magistrat bekannt und wie wirkt er diesen gegen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Juni 2012MM 138Berkersheimer Weg - Vorplanung zur Grundsanierung im Abschnitt Azaleenweg bis Homburger LandstraßeMagistratsvortrag
  2. 15. Juni 2015OFOF 819/10Mittelinseln auf dem Berkersheimer WegOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 30. Juni 2015Sie sind hier
    VV 1388Mittelinseln auf dem Berkersheimer Weg
    Anfrage
  4. 25. Juli 2016Antwort des Magistrats · nach 216 WochenSTST 981Mittelinseln auf dem Berkersheimer WegStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
OBR 10
Sitzung 46 · 03.11.2015
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 47 · 01.12.2015
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 48 · 19.01.2016
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 49 · 16.02.2016
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 1 · 03.05.2016
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 2 · 31.05.2016
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 3 · 28.06.2016
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

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