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Fitnessgeräte in den Grünanlagen und Parks in Kalbach-Riedberg

Vorlagentyp: V
146 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren
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Auskunftsersuchen vom 29.05.2015, V 1376 entstanden aus Vorlage: OF 453/12 vom 11.05.2015

Betreff: Fitnessgeräte in den Grünanlagen und Parks in Kalbach-Riedberg Vorgang: OM 1780/12 OBR 12; ST 327/13; ST 1263/13 Der Magistrat wird um Mitteilung gebeten, wie der Verfahrensstand zur Errichtung eines Seniorenfitnessparcours im Bereich Bonifatiuspark und der Grünanlage Topographischer Weg, entsprechend der gemeinsamen Abstimmung mit dem Grünflächenamt und unter Bezug auf die OM 1780 vom 30.11.2012 und die ST 1263 vom 19.08.2013, ist.

Begründung: Mit der Stellungnahme ST 1263 hat der Magistrat eine Standortprüfung für eine Seniorenfitnessanlage in Kalbach und in Riedberg angekündigt und mitgeteilt, den Ortsbeirat über das Ergebnis der Prüfung zu informieren. Eine frühestmögliche Realisierung wurde für 2015 in Aussicht gestellt, da zunächst noch früher gemeldete Wünsche aus anderen Ortsbeiräten zur Umsetzung anstanden. Inzwischen scheinen diese Wünsche erfüllt, sodass nun den älteren Menschen in Kalbach-Riedberg in den öffentlichen Grünanlagen und Parks ein Angebot für körperliche Betätigung (Fitnessübungen) bereitgestellt werden kann. Es ist an der Zeit, für die in der erfolgten Abstimmung in Betracht gezogenen Standorte im Bonifatiuspark und im Topographischen Weg eine Vorentwurfsplanung vorzulegen und diese mit dem Ortsbeirat abzustimmen, damit die Maßnahme umgesetzt werden kann. Der mit der vorläufigen Stellungnahme ST 327 vom 22.02.2013 gemachte Hinweis des Magistrats, dass viele Erwachsene es nicht schätzen, ihr Training in unmittelbarer Nähe von spielenden Kindern zu absolvieren und weniger beobachtete Lagen bevorzugen, teilt der Ortsbeirat indes nicht. Beispiele des Main-Taunus-Kreises, wie z.B. in Hofheim, Kriftel, Sulzbach, Hattersheim und Eschborn zeigen, dass ältere und jüngere Menschen durchaus in direkter Nachbarschaft ihren Freizeitaktivitäten nachgehen. Die erwachsenen Besucher trainieren hier mit Blick auf angrenzende Kinderspielplätze ihre Fitness, was von den jungen und älteren Nutzern nicht als störend, sondern als positiv empfunden wird. Entscheidend für eine Nutzung sind vielmehr eine gute Erreichbarkeit und Akzeptanz des Geräteangebots. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. November 2012OFOF 195/12Fitnessgeräte in den Grünanlagen und Parks in Kalbach-RiedbergOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 30. November 2012OMOM 1780Fitnessgeräte in den Grünanlagen und Parks in Kalbach-RiedbergDirektanregung
  3. 22. Februar 2013STST 327Fitnessgeräte in den Grünanlagen und Parks in Kalbach-RiedbergStellungnahme
  4. 19. August 2013STST 1263Fitnessgeräte in den Grünanlagen und Parks in Kalbach-RiedbergStellungnahme
  5. 11. Mai 2015OFOF 453/12Fitnessgeräte in den Grünanlagen und Parks in Kalbach-RiedbergOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
  6. 29. Mai 2015Sie sind hier
    VV 1376Fitnessgeräte in den Grünanlagen und Parks in Kalbach-Riedberg
    Anfrage
  7. 7. September 2015Antwort des Magistrats · nach 146 WochenSTST 1274Fitnessgeräte in den Grünanlagen und Parks in Kalbach-RiedbergStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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