Fitnessgeräte in den Grünanlagen und Parks in Kalbach-Riedberg
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2013, ST 327
Betreff: Fitnessgeräte in den Grünanlagen und Parks in Kalbach-Riedberg Vorläufige Stellungnahme: Der Vorschlag des Ortsbeirates zur Aufstellung von altersgerechten Fitnessgeräten in Kalbach-Riedberg wird seitens des Magistrats geprüft. Viele Erwachsene schätzen es nicht, ihr Training in unmittelbarer Nähe von spielenden Kindern zu absolvieren. Hier werden weniger beobachtete Lagen bevorzugt, die dennoch eine gute soziale Kontrolle zulassen. Dieses Meinungsbild des Fachamtes resultiert aus einer Studie, die das Frauenreferat und das Grünflächenamt gemeinsam bei der Fachhochschule in Wiesbaden in Auftrag gegeben hatten (siehe auch: www.gruenflaechenamt.stadt-frankfurt.de, Genderdifferenzierte Untersuchungen zur Freiflächennutzung älterer Menschen). Der Magistrat wird vor Ort nach einem geeigneten Standort suchen und den Ortsbeirat über das Ergebnis in Kenntnis setzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. November 2012OFOF 195/12Fitnessgeräte in den Grünanlagen und Parks in Kalbach-RiedbergOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. November 2012OMOM 1780Fitnessgeräte in den Grünanlagen und Parks in Kalbach-RiedbergDirektanregung
- 22. Februar 2013Sie sind hierSTST 327Fitnessgeräte in den Grünanlagen und Parks in Kalbach-RiedbergStellungnahme
- 19. August 2013STST 1263Fitnessgeräte in den Grünanlagen und Parks in Kalbach-RiedbergStellungnahme
- 11. Mai 2015OFOF 453/12Fitnessgeräte in den Grünanlagen und Parks in Kalbach-RiedbergOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 29. Mai 2015VV 1376Fitnessgeräte in den Grünanlagen und Parks in Kalbach-RiedbergAnfrage
- 7. September 2015Antwort des Magistrats · nach 146 WochenSTST 1274Fitnessgeräte in den Grünanlagen und Parks in Kalbach-RiedbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab