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Pendlerströme über die A-Linie

Vorlagentyp: V
9 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 17.06.2010, V 1350 entstanden aus Vorlage: OF 1225/9 vom 17.06.2010

Betreff: Pendlerströme über die A-Linie Die Bedeutung der über die Eschersheimer Landstraße verlaufenden "A-Linie" der Frankfurter Stadtbahnen (derzeitige U-Bahnstrecken: U1, U2 und U3) ist hinlänglich bekannt. Ebenso bekannt ist, dass diese Linie bei ihrer jetzigen baulichen Gestaltung mit teilweise oberirdischer Führung in den Zeiten des Berufsverkehrs an der Kapazitätsgrenze angelangt ist. Der enge Takt ist nicht weiter ausbaufähig. Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat den Magistrat:

  1. Wie lauten die Pendlerströme in Zahlen, die täglich zu den Zeiten des Berufsverkehrs über die A-Linie in das Frankfurter Stadtzentrum hineintransportiert und am Abend wieder in den Norden Frankfurts hinaustransportiert werden?
  2. Wie würden, beziehungsweise könnten sich diese Zahlen verändern, wenn unabhängig von den aktuellen U-Bahnstrecken eine weitere Transportlinie auf der A-Linie entstehen würde, die nicht auf Kosten des bestehenden Takt-Konzepts ginge und ohne Unterbrechung (also ohne weitere Haltestelle) zwischen dem Norden Frankfurts (ab der Stadtgrenze) und der Hauptwache verkehren würde? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Juni 2010Sie sind hier
    VV 1350Pendlerströme über die A-Linie
    Anfrage
  2. 17. Juni 2010OFOF 1225/9Pendlerströme über die A-LinieOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 19. August 2010Antwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 1193Pendlerströme über die A-LinieStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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