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Fragen zu den Auswirkungen des Verbundes des Klinikums Höchst mit den Kliniken des MainTaunusKreises

Vorlagentyp: V
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Auskunftsersuchen vom 19.05.2015, V 1347 entstanden aus Vorlage: OF 1347/6 vom 22.04.2015

Betreff: Fragen zu den Auswirkungen des Verbundes des Klinikums Höchst mit den Kliniken des Main-Taunus-Kreises Aus der Vorstellung des Vertragswerk zur geplanten Zusammenführung des Klinikums Höchst mit den Kliniken des Main-Taunus-Kreises in eine gemeinsame Dachgesellschaft, die Ende März dieses Jahres erfolgt ist, ergeben sich Fragen hinsichtlich der Auswirkungen, die die im Vertrag vorgesehenen Maßnahmen mit sich bringen werden. Da die Dachgesellschaft zum 01.01.2016 an den Start gehen soll, ist zu erwarten, dass die Beschlussvorlage hierzu schon bald vorgelegt wird. Um sich noch rechtzeitig vorher ein möglichst klares Bild zu machen und die verschiedenen Aspekte des Zusammenschlusses auch angemessen gewichten zu können, wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Das Einkommen der Mitarbeiter soll mittel- bis langfristig an die bestehenden Haustarifverträge der MTK-Kliniken angeglichen werden. Wie groß ist der Unterschied im Einkommen gegenwärtig von Vollzeit-Beschäftigten im Klinikum Höchst und den MTK-Kliniken, und zwar am Beispiel einer Krankenschwester, eines Krankenpflegers, eines Arztes, mit jeweils gleicher Lebenssituation (Alter und Familie) und gleicher Beschäftigungsdauer im Klinikum (Dienstjahre)?
  2. Vorgesehen ist auch eine höhere Eigenbeteiligung der Mitarbeiter an den Kosten der ZVK. Was genau ist hierzu vorgesehen?
  3. Bis 2018 sind laut Dienstvereinbarung keine betriebsbedingten Kündigungen möglich. Ist das auch über 2018 hinaus vorgesehen?
  4. Es ist beabsichtigt, 110 Stellen in Höchst abzubauen. Begründet wird das mit der geringeren Bettenzahl im Neubau des Klinikums. Andererseits ist die Beanspruchung des Personals sehr hoch. Die Mitarbeiter haben auch sehr viele Überstunden. Ist es angesichts dessen nicht besser, auf den Stellenabbau zu verzichten und stattdessen zu ermöglichen, dass künftig keine Überstunden mehr gemacht werden müssen? Davon würden dann auch die Patienten profitieren, weil sie von weniger belastetem Personal betreut werden würden.
  5. Soll der Personalgestellungsvertrag für die städtischen Mitarbeiter ohne Änderung fortgeführt werden und können dadurch die betroffenen Mitarbeiter nicht im Main-Taunus-Kreis eingesetzt werden? Ist für die Personalgestellung Umsatzsteuer in Höhe von sieben bis acht Millionen Euro zu zahlen? Muss die Stadt oder der Klinikverbund diese Kosten zahlen ?
  6. Der neue Klinikverbund wird zwei Gesellschafter haben (MTK und Stadt Frankfurt). Der Einfluss der Stadt und die parlamentarische Kontrolle auf das Klinikum Höchst wird dadurch geringer, als er jetzt ist. Welche Möglichkeiten bestehen künftig noch, das Klinikum Höchst gegebenenfalls wieder aus dem Klinikverbund herauszulösen, etwa wenn die erwarteten positiven Jahresergebnisse bis 2018 bzw. 2021 nicht eintreten oder die Stadt aus anderen Gründen das Klinikum wieder in Eigenverantwortung betreiben möchte?
  7. Wann ist beabsichtigt, die Beschlussvorlage in den parlamentarischen Geschäftsgang einzubringen bzw. dem Ortsbeirat vorzulegen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. April 2015OFOF 1347/6Fragen zu den Auswirkungen des Verbundes des Klinikums Höchst mit den Kliniken des MainTaunusKreisesOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 19. Mai 2015Sie sind hier
    VV 1347Fragen zu den Auswirkungen des Verbundes des Klinikums Höchst mit den Kliniken des MainTaunusKreises
    Anfrage
  3. 17. August 2015Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1182Fragen zu den Auswirkungen des Verbundes des Klinikums Höchst mit den Kliniken des Main-Taunus-KreisesStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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