Fragen zu den Auswirkungen des Verbundes des Klinikums Höchst mit den Kliniken des MainTaunusKreises
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Verbundes des Klinikums Höchst mit den Kliniken des Main-Taunus-Kreises Aus der Vorstellung des Vertragswerk zu der geplanten Zusammenführung des Klinikums Höchst mit den Kliniken des Main-Taunus-Kreises in einer gemeinsamen Dachgesellschaft, die Ende März diesen Jahres erfolgt ist, ergeben sich Fragen hinsichtlich der Auswirkungen, die die im Vertrag vorgesehenen Maßnahmen mit sich bringen werden. Da die Dachgesellschaft zum 1.1.2016 an den Start gehen soll, ist zu erwarten, dass die Beschlussvorlage hierzu schon bald vorgelegt wird. Um sich noch rechtzeitig vorher ein möglichst klares Bild zu machen, um die verschiedenen Aspekte des Zusammenschlusses auch angemessen gewichten zu können,
Inhalt
Antrag vom 22.04.2015, OF 1347/6
Betreff: Fragen zu den Auswirkungen des Verbundes des Klinikums Höchst mit den Kliniken des Main-Taunus-Kreises Aus der Vorstellung des Vertragswerk zu der geplanten Zusammenführung des Klinikums Höchst mit den Kliniken des Main-Taunus-Kreises in einer gemeinsamen Dachgesellschaft, die Ende März diesen Jahres erfolgt ist, ergeben sich Fragen hinsichtlich der Auswirkungen, die die im Vertrag vorgesehenen Maßnahmen mit sich bringen werden. Da die Dachgesellschaft zum 1.1.2016 an den Start gehen soll, ist zu erwarten, dass die Beschlussvorlage hierzu schon bald vorgelegt wird. Um sich noch rechtzeitig vorher ein möglichst klares Bild zu machen, um die verschiedenen Aspekte des Zusammenschlusses auch angemessen gewichten zu können, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Das Einkommen der Mitarbeiter soll mittel- bis langfristig angeglichen werden an die bestehenden Haustarifverträge der MTK-Kliniken. Wie groß ist der Unterschied im Einkommen gegenwärtig von Vollzeit-Beschäftigten im Klinikum Höchst und den MTK-Kliniken, und zwar am Beispiel einer Krankenschwester, eines Krankenpflegers, eines Arztes, von jeweils gleicher Lebenssituation (Alter und Familie) und Beschäftigungsdauer im Klinikum (Dienstjahre)?
- Vorgesehen ist auch eine höhere Eigenbeteiligung der Mitarbeiter an den Kosten der ZVK. Was genau ist hierzu vorgesehen?
- Bis 2018 sind laut Dienstvereinbarung keine betriebsbedingten Kündigungen möglich. Ist das auch über 2018 hinaus vorgesehen?
- Es ist beabsichtigt 110 Stellen in Höchst abzubauen. Begründet wird das mit der geringeren Bettenzahl im Neubau des Klinikums. Andererseits ist die Beanspruchung des Personals sehr hoch. Die Mitarbeiter haben auch sehr viele Überstunden. Ist es angesichts dessen nicht besser, auf den Stellenabbau zu verzichten und stattdessen es zu ermöglichen, dass künftig keine Überstunden mehr gemacht werden müssen? Davon würden dann auch die Patienten profitieren, weil sie von weniger belastetem Personal betreut werden würden.
- Bedeutet es, dass der Personalgestellungsvertrag für die städtischen Mitarbeiter ohne Änderung fortgeführt werden soll, dass die betroffenen Mitarbeiter nicht im Main-Taunus-Kreis eingesetzt werden können und dass für die Personalgestellung Umsatzsteuer in Höhe von 7-8 Mio. € zu zahlen ist? Muss dies die Stadt zahlen oder der Klinikverbund?
- Der neue Klinikverbund wird zwei Gesellschafter haben (MTK und Stadt Frankfurt). Der Einfluss der Stadt und die parlamentarische Kontrolle auf das Klinikum Höchst wird dadurch geringer, als er jetzt ist. Welche Möglichkeiten bestehen künftig noch, das Klinikum Höchst gegebenenfalls wieder aus dem Klinikverbund herauszulösen, etwa wenn die erwarteten positiven Jahresergebnisse bis 2018 bzw. 2021 nicht eintreten oder die Stadt aus anderen Gründen das Klinikum wieder in Eigenverantwortung betreiben möchte?
- Wann ist beabsichtigt, die Beschlussvorlage in den parlamentarischen Geschäftsgang einzubringen bzw. dem Ortsbeirat vorzulegen?Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. April 2015Sie sind hierOFOF 1347/6Fragen zu den Auswirkungen des Verbundes des Klinikums Höchst mit den Kliniken des MainTaunusKreisesOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Mai 2015VV 1347Fragen zu den Auswirkungen des Verbundes des Klinikums Höchst mit den Kliniken des MainTaunusKreisesAnfrage
- 17. August 2015Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1182Fragen zu den Auswirkungen des Verbundes des Klinikums Höchst mit den Kliniken des Main-Taunus-KreisesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme