Sanierung des Hochwasserdamms in Sindlingen und weitere Nutzung durch Schaustellerverband
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Auskunftsersuchen vom 21.04.2015, V 1317 entstanden aus Vorlage: OF 1319/6 vom 28.02.2015
Betreff: Sanierung des Hochwasserdamms in Sindlingen und weitere Nutzung durch Schaustellerverband Der Magistrat wird gebeten, nach der umfangreichen Sanierung des Hochwasserschutzdamms zu prüfen und zu berichten, - ob den Schaustellern ein Teilbereich des Geländes zur Nutzung des Geländes nach der Sanierung überlassen werden kann; - ob den Schaustellern bei der Anmietung einer Übergangslösung geholfen werden kann; - ob angesichts der zu erwartenden hohen Kosten eine Unterstützung möglich ist.
Begründung: Der Abstellplatz wird seit 48 Jahren von den Schaustellern genutzt. Die Nutzer sind eng mit Sindlingen verbunden und in Sindlingen sesshaft geworden. Unter erheblichen finanziellen Aufwendungen wurde der Platz befestigt und an Strom und Wasser angeschlossen. Die Herrichtung einer neuen Abstellmöglichkeit wäre mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Februar 2015OFOF 1319/6Sanierung des Hochwasserdamms in Sindlingen und weitere Nutzung durch SchaustellerverbandOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. April 2015Sie sind hierVV 1317Sanierung des Hochwasserdamms in Sindlingen und weitere Nutzung durch SchaustellerverbandAnfrage
- 20. Juli 2015Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1057Sanierung des Hochwasserdamms in Sindlingen und weitere Nutzung durch den SchaustellerverbandStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen