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Sanierung des Hochwasserdamms in Sindlingen und weitere Nutzung durch den Schaustellerverband

Vorlagentyp: STMagistrat
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1057

Betreff: Sanierung des Hochwasserdamms in Sindlingen und weitere Nutzung durch den Schaustellerverband Der Platz hinter dem Winterdeich Sindlingen wurde den Schaustellern als Quartierplatz verpachtet. Mittlerweile gibt es wohl Familien, die sich einen dauernden Wohnsitz eingerichtet haben. Einbauten und Durchdringungen sowie Wühltierbefall und Bewuchs führten im Laufe der Jahre dazu, dass die Standsicherheit des Deiches nicht mehr gewährleistet ist und bei Hochwasser akute Deichbruchgefahr besteht. Aus diesem Grund wurde den Schaustellern fristgerecht gekündigt. Es werden derzeit verschiedene Varianten hinsichtlich technischer Machbarkeit und Finanzieller Durchsetzbarkeit genauer untersucht. Von diesen Entscheidungen hängen die späteren Nutzungsmöglichkeiten der Flächen hinter dem jetzigen Winterdeich ab.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Februar 2015OFOF 1319/6Sanierung des Hochwasserdamms in Sindlingen und weitere Nutzung durch SchaustellerverbandOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 21. April 2015VV 1317Sanierung des Hochwasserdamms in Sindlingen und weitere Nutzung durch SchaustellerverbandAnfrage
  3. 20. Juli 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    STST 1057Sanierung des Hochwasserdamms in Sindlingen und weitere Nutzung durch den Schaustellerverband
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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