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Barrierefreiheit an Schulen in Bornheim und Ostend

Vorlagentyp: V
28 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

In diesem Auskunftsersuchen wird der Magistrat um Information zu barrierefreien Schulen im Ortsbezirk Bornheim und Ostend gebeten. Die Notwendigkeit dieser Informationen ergibt sich aus dem Wunsch, wohnortnahe Beschulung für Kinder zu ermöglichen, die auf barrierefreie Einrichtungen angewiesen sind.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Auskunft zu geben:

  1. Welche Schulen im Ortsbezirk sind barrierefrei?
  2. Welche Maßnahmen sind in welchem Zeitraum geplant, um diese zukünftig herzustellen?
  3. Welche Hindernisse stehen diesem Vorhaben gegenüber?

Begründung

Eine wohnortnahe Beschulung sollte auch für Kinder möglich sein, die auf eine barrierefreie Schule angewiesen sind. Auch die freie Schulwahl nach der Grundschule sollte nicht daran scheitern dürfen, dass die Schule nicht barrierefrei ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. September 2025OFOF 564/4Barrierefreiheit an Schulen in Bornheim und Ostend - AuskunftsersuchenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 28. Oktober 2025Sie sind hier
    VV 1299Barrierefreiheit an Schulen in Bornheim und Ostend
    Anfrage
  3. 7. April 2026Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 668Barrierefreiheit an Schulen in Bornheim und OstendStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 4
Sitzung 45 · 24.02.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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