Barrierefreiheit an Schulen in Bornheim und Ostend
Zusammenfassung
In diesem Auskunftsersuchen wird der Magistrat um Information zu barrierefreien Schulen im Ortsbezirk Bornheim und Ostend gebeten. Die Notwendigkeit dieser Informationen ergibt sich aus dem Wunsch, wohnortnahe Beschulung für Kinder zu ermöglichen, die auf barrierefreie Einrichtungen angewiesen sind.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Auskunft zu geben:
- Welche Schulen im Ortsbezirk sind barrierefrei?
- Welche Maßnahmen sind in welchem Zeitraum geplant, um diese zukünftig herzustellen?
- Welche Hindernisse stehen diesem Vorhaben gegenüber?
Begründung
Eine wohnortnahe Beschulung sollte auch für Kinder möglich sein, die auf eine barrierefreie Schule angewiesen sind. Auch die freie Schulwahl nach der Grundschule sollte nicht daran scheitern dürfen, dass die Schule nicht barrierefrei ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. September 2025OFOF 564/4Barrierefreiheit an Schulen in Bornheim und Ostend - AuskunftsersuchenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. Oktober 2025Sie sind hierVV 1299Barrierefreiheit an Schulen in Bornheim und OstendAnfrage
- 7. April 2026Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 668Barrierefreiheit an Schulen in Bornheim und OstendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme