Verfügung und Durchsetzung der ursprünglichen Parkanordnung vor der Liegenschaft Goldbergweg 5 - 7
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 10.05.2019, V 1263 entstanden aus Vorlage: OF 1254/5 vom 23.04.2019
Betreff: Verfügung und Durchsetzung der ursprünglichen Parkanordnung vor der Liegenschaft Goldbergweg 5 - 7 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob er beabsichtigt, die ursprüngliche - vor der Sanierung und dem Umbau der Offenbacher Landstraße - Parkanordn ung vor der Liegenschaft Goldbergweg 5 - 7 wieder zu verfügen und durchzusetzen.
Begründung: Im Zuge der Sanierung und des Umbaus der westlichen Offenbacher Landstraße wurde vor der Liegenschaft Goldbergweg 5 - 7 Schrägparken verfügt. Dadurch konnte ein Teil der Parkplätze, die während dieser Maßnahme nicht zur Verfügung standen, kompensiert werden. Die Baustelle ist nun seit Juni 2018 verschwunden. Das Längsparken ist bislang nicht wieder verfügt worden. Problematisch ist, dass der verbleibende Bürgersteig keine Restbreite von 1,5 Metern aufweist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. April 2019OFOF 1254/5Verfügung und Durchsetzung der ursprünglichen Parkanordnung vor der Liegenschaft Goldbergweg 5 - 7Ortsbeiratsantrag · CDU
- 10. Mai 2019Sie sind hierVV 1263Verfügung und Durchsetzung der ursprünglichen Parkanordnung vor der Liegenschaft Goldbergweg 5 - 7Anfrage
- 5. August 2019Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1434Verfügung und Durchsetzung der ursprünglichen Parkanordnung vor der Liegenschaft Goldbergweg 5-7Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen