Verfügung und Durchsetzung der ursprünglichen Parkanordnung vor der Liegenschaft Goldbergweg 5-7
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Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1434
Betreff: Verfügung und Durchsetzung der ursprünglichen Parkanordnung vor der Liegenschaft Goldbergweg 5-7 Mit Beendigung der Baumaßnahme wurden die das Schrägparken anordnende Beschilderung sowie die dazugehörige Markierung entfernt. Gemäß § 12, Absatz 4, Straßenverkehrs-Ordnung ist zum Parken an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren, eine Anordnung des Längsparkens ist daher nicht notwendig. Die Städtische Verkehrspolizei wird mittels Informationsschreiben die Verkehrsteilnehmenden über Ihr Fehlverhalten informieren und im Anschluss auch sanktionieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. April 2019OFOF 1254/5Verfügung und Durchsetzung der ursprünglichen Parkanordnung vor der Liegenschaft Goldbergweg 5 - 7Ortsbeiratsantrag · CDU
- 10. Mai 2019VV 1263Verfügung und Durchsetzung der ursprünglichen Parkanordnung vor der Liegenschaft Goldbergweg 5 - 7Anfrage
- 5. August 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1434Verfügung und Durchsetzung der ursprünglichen Parkanordnung vor der Liegenschaft Goldbergweg 5-7Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab