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Neuer Standort der Feuerwehrwache BW 21

Vorlagentyp: V
26 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 11.03.2010, V 1249 entstanden aus Vorlage: OF 582/8 vom 22.02.2010

Betreff: Neuer Standort der Feuerwehrwache BW 21 Vorgang: M 254/09 Im Vortrag des Magistrats vom 18.12.2009, M 254, wird mitgeteilt, dass sich für den Neubau der Bereichswache 21 ein Grundstück in unmittelbarer Nähe der Römerstadtschule abzeichnet. Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Welche weiteren Fahrzeuge (z.B. Rettungsfahrzeuge) werden neben den Feuerwehrfahrzeugen in der Bereichswache 21 untergebracht?
  2. Mit welchen Behinderungen des Verkehrs (Durchgangsverkehr nach Praunheim und Linienbusverkehr) auf der Straße "In der Römerstadt" und der "Ernst-Kahn-Straße" ist zu rechnen?
  3. Um welches Grundstück in unmittelbarer Nähe der Römerstadtschule handelt es sich?
  4. Wird mit dem Bau der Feuerwehrwache eine Erweiterung der Römerstadtschule ausgeschlossen oder erheblich eingeschränkt?
  5. Ist das Grundstück hinsichtlich Erfassung des "Römischen Erbes" abschließend bearbeitet, sind Funde während der Bauarbeiten zu erwarten und wie werden diese gesichert?
  6. Mit welchen Belastungen (z.B. Lärmbelästigungen durch ausrückende Fahrzeuge) müssen die Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrerinnen und Lehrer der Römerstadtschule durch den laufenden Betrieb der Feuerwehrwache rechnen, und durch welche Maßnahmen wird der Schulbetrieb vor Beeinträchtigungen geschützt?
  7. Mit welchen zusätzlichen Belastungen (insbesondere durch den Fahrzeugverkehr in den Nachtstunden) müssen die Bewohner der umliegenden Gebäude nach der Fertigstellung der Feuerwehrwache rechnen?
  8. Gibt es keine alternativen Grundstücke (z.B. in der Nähe der Müllverbrennungsanlage)?
  9. Könnte bei einem Neubau in dem Kerngebiet "Heddernheim" die Freiwillige Feuerwehr Heddernheim mit aufgenommen werden und somit die Platzprobleme der Freiwilligen Feuerwehr gelöst werden?
  10. Aus welchen Gründen muss die Feuerwache das Nordwestzentrum verlassen, und unter welchen Bedingungen ist der Verbleib im Nordwestzentrum möglich? Begründung: Bei einem Neubau der Feuerwehrwache 21 in unmittelbarer Nähe zur Römerstadtschule wird die Möglichkeit der Erweiterung der Schule eingeschränkt. Ferner ist mit zusätzlichen Belastungen der Benutzer der Schule sowie für die Bewohner der angrenzenden Gebäude durch den Fahrzeugverkehr der Feuerwehrwache zu rechnen. Auch wenn die ausrückenden Fahrzeuge nicht mit "Martinshorn" starten, so ergeben sich Geräuschbelästigungen (durch Motorengeräusche), da im Alarmfall in der Regel drei Lkw-Fahrzeuge mit erhöhter Geschwindigkeit losfahren. Die möglichen freien Grundstücke in der Nähe der Römerstadtschule befinden sich in einem reinen (zum Teil dicht bebauten) Wohngebiet. Mit der Überbauung eines weiteren Grundstückes in der Römerstadt geht eine weitere Möglichkeit eines "Römerparks" verloren. Bei dem Gebiet in der Nähe der Müllverbrennungsanlage handelt es sich um ein gemischtes Gewerbe-/Wohngebiet und ist nicht so eng bebaut. Die Freiwillige Feuerwehr Heddernheim klagt über ihre beengten Räumlichkeiten und benötigt einen anderen Standort, da eine Erweiterung in der Dillgasse nicht möglich ist. Bei einem Neubau der Bereichswache 21 in Heddernheim könnte aus unserer Sicht die beiden Problembereiche gelöst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Dezember 2009MM 254Taktisches Feuerwehrkonzept 2020Magistratsvortrag
  2. 22. Februar 2010OFOF 582/8Neuer Standort der Feuerwehrwache BW 21Ortsbeiratsantrag · SPD
  3. 11. März 2010Sie sind hier
    VV 1249Neuer Standort der Feuerwehrwache BW 21
    Anfrage
  4. 16. Juni 2010Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 858Neuer Standort der Feuerwache BW 21Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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