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Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 Niederurseler Hang hier: Entwässerung des südlichen Teilbereiches

Vorlagentyp: V
27 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Auskunftsersuchen vom 22.01.2015, V 1240 entstanden aus Vorlage: OF 559/8 vom 22.01.2015

Betreff: Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 Niederurseler Hang hier: Entwässerung des südlichen Teilbereiches Vorgang: M 221/14 Das anfallende Niederschlagswasser aus dem südlichen Teilbereich des Bebauungsplanes 803 Ä6 wird nun auch noch zusätzlich dem Regenrückhaltebecken "Bornfloßquelle" zugeschlagen und über einen Kanal dem Naturschutzgebiet Riedwiese zugeführt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Wie groß ist wahrscheinlich die zusätzliche Wassermenge, die in das Naturschutzgebiet geleitet wird?
  2. Kann das Naturschutzgebiet diese Zusatzmenge aus Sicht des Naturschutzes gut vertragen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Dezember 2014MM 221Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 - Riedberg - Niederurseler Hang hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGBMagistratsvortrag
  2. 22. Januar 2015Sie sind hier
    VV 1240Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 Niederurseler Hang hier: Entwässerung des südlichen Teilbereiches
    Anfrage
  3. 22. Januar 2015OFOF 559/8Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 Niederurseler Hang hier: Entwässerung des südlichen TeilbereichesOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 19. Juni 2015Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 884Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 Niederurseler Hang hier: Entwässerung des südlichen TeilbereichesStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 8
Sitzung 42 · 02.07.2015
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 61 00

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Mitdiskutieren

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