Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 Niederurseler Hang hier: Entwässerung des südlichen Teilbereiches
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hier: Entwässerung des südlichen Teilbereiches Das anfallende Niederschlagswasser aus dem südlichen Teilbereich des Bebauungsplanes 803Ä6 wird nun auch noch zusätzlich dem Regenrückhaltebecken "Bornfloßquelle" zugeschlagen und über einen Kanal dem Naturschutzgebiet Riedwiese zugeführt. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat fragen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wie groß ist wahrscheinlich die zusätzliche Wassermenge, die in das NSG geleitet wird?
- Kann das NSG diese Zusatzmenge aus Sicht des Naturschutzes gut vertragen ?
Inhalt
Antrag vom 22.01.2015, OF 559/8
Betreff: Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 Niederurseler Hang hier: Entwässerung des südlichen Teilbereiches Das anfallende Niederschlagswasser aus dem südlichen Teilbereich des Bebauungsplanes 803Ä6 wird nun auch noch zusätzlich dem Regenrückhaltebecken "Bornfloßquelle" zugeschlagen und über einen Kanal dem Naturschutzgebiet Riedwiese zugeführt. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat fragen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wie groß ist wahrscheinlich die zusätzliche Wassermenge, die in das NSG geleitet wird?
- Kann das NSG diese Zusatzmenge aus Sicht des Naturschutzes gut vertragen ?Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 221 Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Dezember 2014MM 221Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 - Riedberg - Niederurseler Hang hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 22. Januar 2015VV 1240Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 Niederurseler Hang hier: Entwässerung des südlichen TeilbereichesAnfrage
- 22. Januar 2015Sie sind hierOFOF 559/8Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 Niederurseler Hang hier: Entwässerung des südlichen TeilbereichesOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Juni 2015Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 884Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 Niederurseler Hang hier: Entwässerung des südlichen TeilbereichesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen fraktionslos (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme