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Gastronomie im Höchster Stadtpark

Vorlagentyp: V
10 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 09.03.2010, V 1234 entstanden aus Vorlage: OF 1398/6 vom 22.02.2010

Betreff: Gastronomie im Höchster Stadtpark Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Idee, im Höchster Stadtpark eine kleine gastronomische Einrichtung zu schaffen?
  2. Gab es weitere Verhandlungen mit interessierten Gastronomen bezüglich des Höchster Stadtparks?
  3. Woran scheiterten die bisherigen Bemühungen, im Höchster Stadtpark eine Gastronomie einzurichten?
  4. Welche weiteren Schritte sind geplant, um dem Vorhaben der Einrichtung eines Cafés oder ähnlichem im Höchster Stadtpark einen Fortgang zu geben? Begründung: Vonseiten des Grünflächenamts gab es 2008 eine Vorstellung im Ortsbeirat 6 zum Vorhaben, im Höchster Stadtpark die Möglichkeit zu eröffnen, hier eine gastronomische Einrichtung zu schaffen. Hierbei gab es wohl mit den derzeitigen Bewerbern und dem Grünflächenamt keine Einigung, wie man dieses Vorhaben umsetzen kann. Einigkeit bestand aber beim Ortsbeirat und beim Grünflächenamt, dass man das Ziel weiter verfolgt. Deshalb bittet der Ortsbeirat 6, die oben genannten Fragen zu beantworten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Februar 2010OFOF 1398/6Gastronomie im Höchster StadtparkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 9. März 2010Sie sind hier
    VV 1234Gastronomie im Höchster Stadtpark
    Anfrage
  3. 6. Mai 2010Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 591Gastronomie im Höchster StadtparkStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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