Gastronomie im Höchster Stadtpark
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2010, ST 591
Betreff:
Gastronomie im Höchster Stadtpark
Derzeit gibt es keine aktuelle Planung zu einem Café im Höchster Stadtpark. Mit dem bisher einzigen Interessenten konnte keine grundsätzliche Einigung erzielt werden.
Der Magistrat hält es darüber hinaus für sinnvoll für den denkmalgeschützten Höchster Stadtpark zunächst ein denkmalpflegerisches Gutachten erstellen zu lassen. Dieses soll die Grunddaten für eine nutzungsorientierte Grundüberholung des Höchster Stadtparks liefern.
Im Rahmen des Gutachtens werden auch mögliche Standorte für ein Café geprüft, die dann mit dem Ortsbeirat kommuniziert werden.
Mit einer definitiven Standortfindung ist jedoch nicht vor 2011 zu rechnen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Februar 2010OFOF 1398/6Gastronomie im Höchster StadtparkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. März 2010VV 1234Gastronomie im Höchster StadtparkAnfrage
- 6. Mai 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 591Gastronomie im Höchster StadtparkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab