Liegenschaft Schlitzer Straße 4, 60386 Frankfurt, ehemalige Gießerei Bachmann im Industriegebiet Fechenheim-Nord
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Schlitzer Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.08.2026.
- Begründung zum Bebauungsplan B895 Fehlerhafte dargestellte Streckenführung bei der Verlängerung der Ernst-HeinkelStraße10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Sicherheit der Radfahrer in der Wächtersbacher Straße10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Die Kleingartenanlage Kleeacker wird weiter erhalten05.06.2023 · V (Auskunftsersuchen)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Schlitzer Straße per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 08.12.2014, V 1211 entstanden aus Vorlage: OF 296/11 vom 17.11.2014
Betreff: Liegenschaft Schlitzer Straße 4, 60386 Frankfurt, ehemalige Gießerei Bachmann im Industriegebiet Fechenheim-Nord Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, - gibt es für diese Liegenschaft bereits eine Baugenehmigung ? - Hat es bereits eine Anfrage für eine Nutzung des Gebäudes gegeben und wenn ja, welche? - Ist dort eine hotelähnliche Unterbringung für Menschen geplant, die zum Beispiel gewerbsmäßig der Prostitution nachgehen oder ist dort vom Magistrat geplant worden, Asylanten und/oder wohnsitzlose Personen unterzubringen? - Gehen durch die Kontaminierungen der ehemaligen Gießerei von dem Grundstück Gefahren aus und wie schränken diese eventuellen Altlasten eine zukünftige Nutzung ein? - Steht eine geplante Nutzung des Eigentümers im Einklang mit dem "Entwicklungskonzept für das Industriegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" des Stadtplanungsamtes? - Besteht die Möglichkeit, dass andere dort angesiedelte Betriebe durch die Nutzung der Liegenschaft als Hotel oder hotelähnlichen Betrieb in ihrer Nutzung der eigenen Grundstücke eingeschränkt werden können?
Begründung: Das Gebäude ist bereits innen massiv umgebaut worden. Es befinden sich dort auf vier Etagen viele Ein-Zimmer-Einheiten mit Nasszelle. An der Stirnseite des Gebäudes wurde ein von außen begehbares Treppenhaus angebaut. Ein weiteres Treppenhaus liegt im hinteren Bereich des Gebäudes vormontiert. Es wurden auf allen Etagen, an der Stirnseite des Gebäudes, Durchbrüche zum außen liegenden Treppenhaus geschaffen. Die bereits in das Gebäude tätigten Investitionen liegen schätzungsweise bei circa 100.000 Euro bis 150.000 Euro. Im Industriegebiet sind nach der TA-Lärm Spitzenwerte von 70 dbA an 24 Stunden am Tag zulässig. Solche Industriegebiete sind im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main knapp und sehr wichtig für Gewerbetreibende sowie die Industrie. Eine weitere Förderung und Ausbreitung von Wohnbebauung in Industriegebieten sollte vermieden werden, um die Konfliktlage in solchen Gebieten auf ein Minimum zu beschränken. Es hat seinen Sinn, dass Industriegebiete und Wohngebiete getrennt entstehen. Dies dient dem Schutz des Gewerbes und der Industrie sowie den Bewohnerinnen und Bewohnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. November 2014OFOF 296/11Liegenschaft Schlitzer Straße 4, 60386 Frankfurt, ehemalige Gießerei Bachmann im Indus-triegebiet Fechenheim-NordOrtsbeiratsantrag · SPD
- 8. Dezember 2014Sie sind hierVV 1211Liegenschaft Schlitzer Straße 4, 60386 Frankfurt, ehemalige Gießerei Bachmann im Industriegebiet Fechenheim-NordAnfrage
- 16. März 2015Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 422Liegenschaft Schlitzer Straße 4, 60386 Frankfurt, ehemalige Gießerei Bachmann im Industriegebiet Fechenheim-NordStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen