Bohrungen für Bodenproben und Sickertest im Innovationsviertel
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 21.02.2019, V 1192 entstanden aus Vorlage: OF 628/3 vom 07.02.2019
Betreff: Bohrungen für Bodenproben und Sickertest im Innovationsviertel Im Areal des geplanten Innovationsviertels wurden Bohrungen für Bodenproben durchgeführt und eine Grube für einen Sickertest gegraben. Die Grube wurde mit Wasser gefüllt und stündlich der zurückgehende Pegelstand gemessen. Daraus soll sich eine Maßzahl für die Güte des Bodens ergeben. Eine schnelle Versickerung bedeutet einen guten durchlässigen Boden, der möglichst für die Grundwassergewinnung aus Niederschlagswasser nicht versiegelt oder bebaut werden sollte. Ein stark verdichteter Boden lässt kaum Versickerung von Wasser zu und kann eher bebaut werden. Die Grube wurde direkt am Abenteuerspielplatz gegraben, an einer Stelle, die seit 25 Jahren regelmäßig befahren und worüber schweres Material, Baustoffe, Holz usw., angeliefert wird. An dieser Stelle ist der Boden natürlich sehr verdichtet. Das Areal des Abenteuerspielplatzes ist ausdrücklich aus den Bauplanungen herausgenommen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob der Sachverhalt so zutreffend dargestellt ist; 2. was die Ergebnisse der Bohrungen sind; 3. welches Ergebnis der Sickertest brachte; 4. warum die Grube für den Sickertest direkt am Abenteuerspielplatz gegraben wurde, obwohl dort keine Bebauung erfolgen soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Februar 2019OFOF 628/3Bohrungen für Bodenproben und Sickertest im InnovationsviertelOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. Februar 2019Sie sind hierVV 1192Bohrungen für Bodenproben und Sickertest im InnovationsviertelAnfrage
- 7. Juni 2019Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1129Bohrung für Bodenproben und Sickertest im InnovationsviertelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen