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Fragen zum Trinkwasserschutzgebiet Praunheim

Vorlagentyp: V
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 21.02.2019, V 1187

entstanden aus Vorlage: OF 407/8 vom 04.02.2019

Betreff: Fragen zum Trinkwasserschutzgebiet Praunheim

Die Situationsanalyse zur Wasserversorgung in der Rhein-Main-Region von der "AG Wasserversorgung Rhein-Main" beschäftigt sich ausführlich mit der Trinkwasserförderung und deren langfristiger Sicherstellung. Dabei sind folgende Fragestellungen aufgetaucht:

Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

"Das Wasserwerk Praunheim II ist aufgrund der Wasserqualität und wegen Nutzungskonflikten ebenfalls stark gefährdet, aber derzeit zur Abdeckung der Spitzenlast unverzichtbar"

  1. Was unternimmt der Magistrat, um die Wasserqualität nachhaltig zu erhöhen?
  2. Das Wasserwerk in Hattersheim ist außer Betrieb. Es gibt wohl Überlegungen zur Prüfung einer Wiederinbetriebnahme mit einer Neukonzeption.

Gibt es Vorschläge, bei einer Wiederinbetriebnahme, das Wasserwerk Praunheim II stillzulegen?

  1. Ab welchem Verschmutzungsgrad ist die Förderun g von Trinkwasser im Wasserwerk Praunheim II nicht mehr wirtschaftlich zu verantworten? Gibt es Überlegungen, dieses Wasser dann als Brauchwasser zu verwenden?

Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Februar 2019OFOF 407/8Fragen zum Trinkwasserschutzgebiet PraunheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 21. Februar 2019Sie sind hier
    VV 1187Fragen zum Trinkwasserschutzgebiet Praunheim
    Anfrage
  3. 7. Juni 2019Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1106Fragen zum Trinkwasserschutzgebiet PraunheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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