Fragen zum Trinkwasserschutzgebiet Praunheim
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Auskunftsersuchen vom 21.02.2019, V 1187
entstanden aus Vorlage: OF 407/8 vom 04.02.2019
Betreff: Fragen zum Trinkwasserschutzgebiet Praunheim
Die Situationsanalyse zur Wasserversorgung in der Rhein-Main-Region von der "AG Wasserversorgung Rhein-Main" beschäftigt sich ausführlich mit der Trinkwasserförderung und deren langfristiger Sicherstellung. Dabei sind folgende Fragestellungen aufgetaucht:
Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
"Das Wasserwerk Praunheim II ist aufgrund der Wasserqualität und wegen Nutzungskonflikten ebenfalls stark gefährdet, aber derzeit zur Abdeckung der Spitzenlast unverzichtbar"
- Was unternimmt der Magistrat, um die Wasserqualität nachhaltig zu erhöhen?
- Das Wasserwerk in Hattersheim ist außer Betrieb. Es gibt wohl Überlegungen zur Prüfung einer Wiederinbetriebnahme mit einer Neukonzeption.
Gibt es Vorschläge, bei einer Wiederinbetriebnahme, das Wasserwerk Praunheim II stillzulegen?
- Ab welchem Verschmutzungsgrad ist die Förderun g von Trinkwasser im Wasserwerk Praunheim II nicht mehr wirtschaftlich zu verantworten? Gibt es Überlegungen, dieses Wasser dann als Brauchwasser zu verwenden?
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Februar 2019OFOF 407/8Fragen zum Trinkwasserschutzgebiet PraunheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. Februar 2019Sie sind hierVV 1187Fragen zum Trinkwasserschutzgebiet PraunheimAnfrage
- 7. Juni 2019Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1106Fragen zum Trinkwasserschutzgebiet PraunheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen