Fragen zum Trinkwasserschutzgebiet Praunheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1106
Betreff: Fragen zum Trinkwasserschutzgebiet Praunheim Zu 1: Hessenwasser als Anlagenbetreiber verfolgt das Ziel, das Einzugsgebiet der Trinkwassergewinnungsanlagen als Trinkwasserschutzgebiet zu sichern. Die Durchführung des formellen Verfahrens zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes (WSG) obliegt gemäß Hessischem Wassergesetz der Oberen Wasserbehörde. Aussagen und Einschätzungen zur Ausweisung des Wasserschutzgebietes können daher nur vom Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitssicherheit und Umweltschutz, Dezernat IV/F 41.1, getroffen werden. Obgleich das Einzugsgebiet des Wasserwerks (WW) Praunheim II formal noch nicht durch eine gültige WSG-Verordnung gesichert ist, wird dennoch im Vollzug der Status eines im WSG-Verfahren befindlichen Einzugsgebiets berücksichtigt. Das heißt, es kommen im Grundsatz dieselben Vorgaben bereits vorab zum Tragen und werden auch durch die bei der Stadt Frankfurt angesiedelte Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde beispielsweise bei konkreten Bauanfragen stringent umgesetzt. Derweil erfolgt bei den seitens der Stadt Frankfurt verfolgten Planungen zur Bebauung im Einzugsgebiet des WW Praunheim II ebenfalls eine umfassende Berücksichtigung aller Anforderungen zum Grundwasserschutz und zur Sicherung der Trinkwasserversorgung.
Zu 2: Nein.
Zu 3: Entgegen früherer Überlegungen ist es vor allem die Dynamik der an die Bevölkerungsentwicklung gekoppelten Zunahme des Trinkwasserbedarfs in Frankfurt wie im Ballungsraum insgesamt, die den Betrieb der gesamten Trinkwassergewinnungsanlage des WW Praunheim II zukünftig unverzichtbar macht. Diese geänderten Rahmenbedingungen kommen u.a. in der "Situationsanalyse zur Wasserversorgung in der Rhein-Main-Region (2013 und Fortschreibung 2016)" der Arbeitsgemeinschaft Wasserversorgung Rhein-Main (WRM) zum Ausdruck. Die versorgungstechnischen Notwendigkeiten und die wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen waren bei der Entscheidung zur weiteren Nutzung des Wasserwerks Praunheim II als Trinkwasserversorgungsanlage maßgeblich. Es gibt keine Überlegungen zu alternativen Nutzungszwecken der Gewinnungsanlagen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Februar 2019OFOF 407/8Fragen zum Trinkwasserschutzgebiet PraunheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. Februar 2019VV 1187Fragen zum Trinkwasserschutzgebiet PraunheimAnfrage
- 7. Juni 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1106Fragen zum Trinkwasserschutzgebiet PraunheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab