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Kann an der Galluswarte ein dauerhafter Lebensmittelladen gebaut werden?

Vorlagentyp: V
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Auskunftsersuchen vom 19.02.2019, V 1180 entstanden aus Vorlage: OF 805/1 vom 05.01.2019

Betreff: Kann an der Galluswarte ein dauerhafter Lebensmittelladen gebaut werden? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten:

  1. Ist es der Stadt Frankfurt möglich einen dauerhaften, also nicht mobilen, kleinen Obst- und Gemüseladen an der Galluswarte nahe dem Ausgang zur Mainzer Landstraße zu genehmigen?
  2. Wenn die Frage zu Ziffe r 1. bejaht wird, welche formellen Vorgaben bzw. Auflagen müssen dazu erfüllt werden?
  3. Welcher genaue Standort wäre möglich? Ist es beispielsweise möglich, den Laden unterhalb der S-Bahn-Station zu bauen? Begründung: Zahlreiche Pendlerinnen und Pendler sowie Anwohner passieren die Galluswarte täglich. Es besteht dort der Bedarf eines zusätzlichen Angebots in Form von einem Obst- und Gemüseladen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Januar 2019OFOF 805/1Kann an der Galluswarte ein dauerhafter Lebensmittelladen gebaut werden?Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 19. Februar 2019Sie sind hier
    VV 1180Kann an der Galluswarte ein dauerhafter Lebensmittelladen gebaut werden?
    Anfrage
  3. 17. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 963Kann an der Galluswarte ein dauerhafter Lebensmittelladen gebaut werden-Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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