Kann an der Galluswarte ein dauerhafter Lebensmittelladen gebaut werden-
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 963
Betreff: Kann an der Galluswarte ein dauerhafter Lebensmittelladen gebaut werden- Der Magistrat kann die dauerhafte Genehmigung eines nicht mobilen Lebensmittelladens baurechtlich prüfen, sobald ein entsprechender Standort gefunden bzw. ein Bauantrag für eine Liegenschaft gestellt wurde. Die entsprechenden Voraussetzungen können nur im Einzelfall beurteilt werden. Aus Sicht des Magistrates existiert in dem angefragten Bereich derzeit kein geeigneter Standort. Nach der geplanten Umgestaltung des Bereiches der S-Bahn-Station Galluswarte könnte zukünftig eine geeignete Fläche zur Verfügung stehen. Derzeit ist jedoch noch nicht absehbar, wann die Umgestaltung vorgenommen wird und ob sich ein Standort tatsächlich realisieren lässt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Januar 2019OFOF 805/1Kann an der Galluswarte ein dauerhafter Lebensmittelladen gebaut werden?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 19. Februar 2019VV 1180Kann an der Galluswarte ein dauerhafter Lebensmittelladen gebaut werden?Anfrage
- 17. Mai 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 963Kann an der Galluswarte ein dauerhafter Lebensmittelladen gebaut werden-Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab