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Überpopulation von Nilgänsen, Elstern und Rabenvögel

Vorlagentyp: V
17 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 117 entstanden aus Vorlage: OF 45/7 vom 12.08.2016

Betreff: Überpopulation von Nilgänsen, Elstern und Rabenvögel In den letzten Jahren hat sich (zumindest gefühlt) die Population der Nilgänse, Elstern und Raben im Stadtgebiet Frankfurts stark vergrößert. Insbesondere Nilgänse dominieren in unseren Grünanlagen und Gewässern. Durch ihre Größe, ihr Verhalten und ihre Exkremente beeinträchtigen sie die Nutzung unserer Schwimmbäder, Sport- und Parkanlagen erheblich. Daher fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Welchen Maßnahmen wird der Magistrat ergreifen, um die Nilganspopulation aktiv und wirkungsvoll zu reduzieren? Welche Schritte unternimmt der Magistrat, um die Population der Elstern und Raben zu reduzieren und die Population der Singvögel zu stabilisieren und nach Möglichkeit wieder zu steigern? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 12. August 2016OFOF 45/7Überpopulation von Nilgänsen, Elstern und RabenvögelOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 30. August 2016Sie sind hier
    VV 117Überpopulation von Nilgänsen, Elstern und Rabenvögel
    Anfrage
  3. 9. Dezember 2016Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1777Überpopulation von Nilgänsen, Elstern und RabenvögelnStellungnahme
  4. 4. August 2017OFOF 537/5Dauerhafte regelmäßige Beseitigung der Verkotung durch diverse Gänsearten sowie Eindämmung deren Population im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · SPD

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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