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Überpopulation von Nilgänsen, Elstern und Rabenvögeln

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1777

Betreff: Überpopulation von Nilgänsen, Elstern und Rabenvögeln Der Magistrat sieht derzeit keine Notwendigkeit eine nachhaltige Bekämpfung der Nilgans im Stadtgebiet durchzuführen. Zwar ist die Nilgans als jagdbares Wild inzwischen im Jagdrecht aufgeführt, doch die innerstädtischen Bereiche gehören zu den befriedeten Zonen, in denen laut Jagdgesetz das Jagen mit der Waffe verboten ist. Die meisten Flächen im Stadtgebiet scheiden damit zur Bejagung aus. In der neuen EU-Verordnung (Nr. 1143/2014 vom 14.07.2016, erste Unionsliste) über invasive gebietsfremde Arten im europäischen Raum ist die Nilgans nicht aufgeführt. Das "Bundesamt für Naturschutz" hat anhand einer naturschutzfachlichen Invasivitätsbewertung Listen erarbeitet, die kriterienbasiert und daher nachvollziehbar gebietsfremde Arten mit nachgewiesenen oder potentiell negativen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt enthalten. Die Nilgans ist in dieser Liste zwar als potentiell invasive Art gelistet, jedoch lediglich unter Beobachtung gestellt worden. In allen untersuchten Kriterien wird der Nilgans zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Gefährdung heimischer Arten bescheinigt. Nach Auskunft der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland liegt die Ausbreitung der Nilgans in der Stadt Frankfurt am Main im normalen Bereich: " Im Jahre 2010 lag der Brutbestand der Nilgans bei 500 -700 Revieren in Hessen. Entsprechend lag der Brutbestand in Frankfurt bei 30 - 40 Paaren. Dies dürften dann etwa 400 - 700 Individuen gewesen sein." (G. Bauschmann, Vogelschutzwarte, 2015). Der aktuelle Brutbestand der Nilgans in Frankfurt inklusive Jungvögel liegt etwa bei insgesamt 500 bis 1000 Nilgänsen." (G. Bauschmann, Vogelschutzwarte, 2015). Eine Studie zur Nilgans an verschiedenen städtischen Gewässern in der Stadt Frankfurt am Main, die von der Staatlichen Vogelschutzwarte in Frankfurt betreut wurde, ergab, dass: "Steuernde Eingriffe wie z. B. eine Bestandsregulierung dieser Wasservogelarten im Stadtgebiet nicht erforderlich sind." Das Senckenberg-Institut kommt zur selben Einschätzung. Ohnehin ist die Ansiedlung von Nilgänsen kein stadtweites Problem. Nilgänse kommen in der Stadt Frankfurt am Main vermehrt in Parkanlagen und Schwimmbädern vor. Das vermehrte Auftreten von Gänsen - nicht nur Nilgänsen - in bestimmten Bereichen im Stadtgebiet wurde in direktem Kontakt zwischen den beteiligten und betroffenen Ämtern (Umweltamt, Sportamt, Grünflächenamt) und der Vogelschutzwarte ausführlich erörtert. Da nach Erkenntnissen der Vogelschutzwarte keine starke Ausbreitung in Frankfurt erkennbar ist, sondern nur eine punktuelle Konzentration, besteht kein stadtweites Problem, dem derzeit mit massiven, nachhaltigen Maßnahmen begegnet werden müsste. Als wesentliche Ursache und damit als prekär im Hinblick auf die punktuelle Konzentration von Nilgänsen wird die Fütterung der Tiere aus falsch verstandener Tierliebe gesehen. Auch wird die direkte "Begegnung mit der Natur" in diesem Zusammenhang gesucht. Die Fütterung hat vor allem den Effekt, dass sich die Tiere in bestimmten Bereichen konzentrieren und die Kotproduktion durch die Fütterung gesteigert wird. Dies führt schließlich zu starker Verschmutzung mit Exkrementen. Es kann folglich nur ein Einfluss auf die Fütterung genommen bzw. diese unterbunden werden. Der Kot wird allerdings objektiv als hygienisch unbedenklich angesehen, da er zu über 90 % aus unverdautem, bzw. halbverdautem Gras besteht. Im Ostpark ist die "Verschmutzung" von Wiesen, sowie des Basketball- und Kinderspielplatzes mit Kot festzustellen. Der Freizeit- und Erholungswert ist deshalb teilweise eingeschränkt. Der "Verschmutzung" wird durch die übliche monatliche Reinigung der Flächen und bei Bedarf auch der Spielgeräte begegnet. Am Mainufer werden keine Einschränkungen durch die Nutzer/innen wahrgenommen, da die Flächen im Bereich der Maininsel an der Alten Brücke nicht zum Spielen und Lagern genutzt werden. Maßnahmen sind hier nicht notwendig. Hier soll durch verstärkte Hinweise und Kontrollen das in der Grünanlagensatzung verankerte Fütterungsverbot (§ 2, Abs. 2.2) konsequenter durchgesetzt werden. Eine lückenlose Überwachung in dieser Hinsicht ist allerdings nicht zu gewährleisten. Weitergehende Maßnahmen sind in den Grünanlagen nicht vorgesehen oder können aus den verschiedensten Gründen nicht realisiert werden. Dies wurde bereits in vorangegangenen Stellungnahmen und Berichten ausführlich dargestellt: F 34 2016 B 438 2015 B 386 2015 B 347 2015 ST 1311 2014 F 1621 2014 ST 57 2013 ST 1774 2012 ST 1799 2012 Zu 2: . Rabenvögel, also Rabenkrähe und Elster, weisen in vielen Untersuchungen stabile Bestände auf. Auch in der Stadt Frankfurt am Main, ist nach Auskunft der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland zumindest zurzeit, keine Überpopulation von Rabenvögeln zu erkennen, die einer Regulierung bedarf und Maßnahmen zur Bestandsreduktion begründen könnte. Tierpopulationen werden in der Regel durch die Kapazität ihres Lebensraumes begrenzt, da dieser nur eine limitierte Anzahl an Quartieren, Brutplätzen und Nahrung bietet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 12. August 2016OFOF 45/7Überpopulation von Nilgänsen, Elstern und RabenvögelOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 30. August 2016VV 117Überpopulation von Nilgänsen, Elstern und RabenvögelAnfrage
  3. 9. Dezember 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 1777Überpopulation von Nilgänsen, Elstern und Rabenvögeln
    Stellungnahme
  4. 4. August 2017OFOF 537/5Dauerhafte regelmäßige Beseitigung der Verkotung durch diverse Gänsearten sowie Eindämmung deren Population im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · SPD

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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