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Erweiterung der Sportanlage zwischen Nidda und Geschwister-Scholl-Schule

Vorlagentyp: V
15 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 06.11.2014, V 1168 entstanden aus Vorlage: OF 539/8 vom 20.10.2014

Betreff: Erweiterung der Sportanlage zwischen Nidda und Geschwister-Scholl-Schule Der Ortsbeirat 8 fragt den Magistrat, ob und unter welchen Bedingungen auf dem Gelände zwischen Geschwister-Scholl-Schule und der Nidda der bestehende Fußballplatz dahingehend erweitert werden kann, um die durch den Bau der Europäischen Schule weggefallene Bezirkssportanlage zu ersetzen.

Begründung: Mit dem Bau der Europäischen Schule ist die Bezirkssportanlage weggefallen. Von Vertretern von Leichtathleten und von Schulen aus dem Ortsbezirksbereich wird bemängelt, dass es im Ortsbezirk keine Sport- und Trainingsgelegenheiten für Leichtathletik gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Oktober 2014OFOF 539/8Erweiterung der Sportanlage zwischen Nidda und Geschwister-Scholl-SchuleOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 6. November 2014Sie sind hier
    VV 1168Erweiterung der Sportanlage zwischen Nidda und Geschwister-Scholl-Schule
    Anfrage
  3. 12. Dezember 2014STST 1567Erweiterung der Sportanlage zwischen Nidda und Geschwister-Scholl-SchuleStellungnahme
  4. 2. Februar 2015Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 148Erweiterung der Sportanlage zwischen Nidda und Geschwister-Scholl-SchuleStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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