Erweiterung der Sportanlage zwischen Nidda und Geschwister-Scholl-Schule
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Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 148
Betreff: Erweiterung der Sportanlage zwischen Nidda und Geschwister-Scholl-Schule Die Prüfungen für die Entwicklung einer Bezirkssportanlage wurden abgeschlossen. Die Sportfläche liegt im Landschaftsschutzgebiet, Zone I. In einer solchen Schutzzone ist eine vollausgebaute Sportanlage nicht genehmigungsfähig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Oktober 2014OFOF 539/8Erweiterung der Sportanlage zwischen Nidda und Geschwister-Scholl-SchuleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 6. November 2014VV 1168Erweiterung der Sportanlage zwischen Nidda und Geschwister-Scholl-SchuleAnfrage
- 12. Dezember 2014STST 1567Erweiterung der Sportanlage zwischen Nidda und Geschwister-Scholl-SchuleStellungnahme
- 2. Februar 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 148Erweiterung der Sportanlage zwischen Nidda und Geschwister-Scholl-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab