Neujahrsfest am 20./21. März
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 24.01.2019, V 1140 entstanden aus Vorlage: OF 395/8 vom 23.01.2019
Betreff: Neujahrsfest am 20./21. März Alljährlich begehen viele Menschen den Nouruz (Persisches Neujahrsfest) am 20./21. März auf dem Grillplatz an der Nidda in Heddernheim. Zur Erinnerung: Letztes Jahr ist diese Veranstaltung aus den Gleisen geraten. Geschätzte 400 Teilnehmer verursachten zum Leidwesen der Anwohner und Kleingärtnern ein Chaos. Völlig zugeparkte Zufahrtsstraßen, Grünanlagen und Äcker wurden zum Parkplatz umfunktioniert. Die Notdurft wurde in Kleingärten, Gebüschen, Vorgärten und auf Gehwegen verrichtet, da die zwei Baustellentoiletten nicht ausreichten. Ferner führten Schlägereien, darunter eine Massenschlägerei, zu mehrmaligen Polizeieinsätzen. Zurück blieb ein total vermüllter Grillplatz. Dieses vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat
- Was unternimmt der Magistrat, dass die Veranstaltung in geordneten Bahnen verläuft?
- Was unternimmt der Veranstalter, dass die Zustände sich nicht wiederholen?
- Gib es einen alternativen Veranstaltungsort, der den Besucherzahlen gerecht wird? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2019OFOF 395/8Neujahrsfest am 20./21. MärzOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. Januar 2019Sie sind hierVV 1140Neujahrsfest am 20./21. MärzAnfrage
- 23. April 2019Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 740Neujahrsfest am 20./21. MärzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen