Nachfrage zum Bericht des Magistrats, B 344, vom 19.10.2018
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Bettinastraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.03.2026.
- Mehr Sicherheit im Straßenverkehr rund um das Goethe-Gymnasium27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Kinderbetreuung im Nordend sichern, Konsequenzen aus der Schließung der „Roten Eule“ ziehen23.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 516.12.2024 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Bettinastraße per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 21.01.2019, V 1135 entstanden aus Vorlage: OF 735/2 vom 04.01.2019
Betreff: Nachfrage zum Bericht des Magistrats, B 344, vom 19.10.2018 Vorgang: B 344/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann die Straßenbeleuchtung in den nachfolgend genannten und in dem Bericht des Magistrats vom 19.10.2018, B 344, nicht aufgeführten Straßen modernisiert wird: - Arndtstraße, - Bettinastraße, - Brentanostraße. - Corneliusstraße, - Kettenhofweg, - Lessingstraße, - Savignystraße (teilweise), - Schubertstraße, - Schwindstraße, - Ulmenstraße, - Westendstraße.
Begründung: Frage von Bewohnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Oktober 2018BB 344Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 5Magistratsbericht
- 4. Januar 2019OFOF 735/2Nachfrage zum Bericht des Magistrats, B 344, vom 19.10.2018Ortsbeiratsantrag · CDU
- 21. Januar 2019Sie sind hierVV 1135Nachfrage zum Bericht des Magistrats, B 344, vom 19.10.2018Anfrage
- 3. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 804Nachfrage zum Bericht des Magistrats, B 344, vom 19.10.2018Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen