Grundschulen in Unterliederbach
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 07.10.2014, V 1124 entstanden aus Vorlage: OF 1126/6 vom 10.09.2014
Betreff: Grundschulen in Unterliederbach Der Magistrat wird um Beantwortung nachstehender Fragen gebeten:
- Konnten zum Schuljahr 2014/2015 bzw. können zum Schuljahr 2015/2016 alle Erstklässler aus Unterliederbach in den Grundschulen in Unterliederbach eingeschult werden?
- Wenn nein, an welche anderen Schulen mussten bzw. müssen die Schüler dann ausweichen?
- Welche Maßnahmen wird der Magistrat ergreifen, damit auch in den nächsten Schuljahren alle Schüler aus Unterliederbach in den entsprechenden Schulen eingeschult werden können? Begründung: Eltern berichten, dass durch die stetig ansteigende Anzahl junger Familien mit schulpflichtigen Kindern die Kapazitäten für Erstklässler sowohl in der Karl-von-Ibell-Schule als auch in der Walter-Kolb-Schule immer knapper werden. Gerade in der Karl-von-Ibell-Schule ist auch die räumliche Kapazität beschränkt, für Erweiterungen ist auf dem Gelände kaum Platz. Für den Ortsbeirat ist es daher wichtig zu erfahren, welche Maßnahmen der Magistrat ergreifen will, damit alle Kinder aus Unterliederbach entweder in der Karl-von-Ibell-Schule oder der Walter-Kolb-Schule eingeschult werden können und nicht auf andere Schulen ausweichen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. September 2014OFOF 1126/6Grundschulen in UnterliederbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Oktober 2014Sie sind hierVV 1124Grundschulen in UnterliederbachAnfrage
- 16. Januar 2015Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 92Grundschulen in UnterliederbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen