Rätselhafte Anliegergebühren im Fritz-Schumacher-Weg
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Auskunftsersuchen vom 16.09.2014, V 1110 entstanden aus Vorlage: OF 429/7 vom 28.08.2014
Betreff: Rätselhafte Anliegergebühren im Fritz-Schumacher-Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Warum müssen die Anlieger im Fritz-Schumacher-Weg Straßenreinigungsgebühr für den Grünstreifen auf der gegenüberliegenden Straßenseite zahlen?
- Warum ist diese gewidmete Grünfläche als Bürgersteig ausgewiesen?
- Ist der Magistrat bereit, diese Gebührenregelung zu ändern und die Anlieger von der Zahlung zu befreien?
- Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt kann das geschehen?
- Wenn nein, welche Möglichkeiten haben die Anwohner selbst, eventuell auf dem Antragsweg, sich von dieser Gebühr befreien zu lassen? Begründung: Den Anwohnern des Fritz-Schumacher-Wegs und dem Ortsbeirat erschließt sich weder die rechtliche Grundlage für eine Gebührenerhebung, die die gegenüberliegende Straßenseite betrifft, noch die Tatsache, dass für einen Grünstreifen Straßenreinigungsgebühr zu entrichten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2014OFOF 429/7Rätselhafte Anliegergebühren im Fritz-Schumacher-WegOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE, FREIE_WÄHLER, FDP, REP, fraktionslos
- 16. September 2014Sie sind hierVV 1110Rätselhafte Anliegergebühren im Fritz-Schumacher-WegAnfrage
- 8. Dezember 2014Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1506Rätselhafte Anliegergebühren im Fritz-Schumacher-WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen