Rätselhafte Anliegergebühren im Fritz-Schumacher-Weg
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Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2014, ST 1506
Betreff: Rätselhafte Anliegergebühren im Fritz-Schumacher-Weg Die Veranlagung der Anlieger im Fritz-Schumacher-Weg erfolgte entsprechend der seinerzeit geltenden Bemessungsgrundlage. Danach setzte sich die Reinigungsfläche aus dem angrenzenden Gehweg und der halben Fahrbahn zusammen. Der sich auf der gegenüberliegenden Seite befindliche Grünstreifen ist nicht in die Berechnung eingeflossen. Der Magistrat hat veranlasst, dass die Veranlagung aller Anlieger des Fritz-Schumacher-Wegs nochmals überprüft und rückwirkend zum 01.01.2014 an die derzeit geltende Bemessungsgrundlage angepasst wird. Hierbei wird nicht mehr jede Straßenhälfte mit Gehweg und Fahrbahn für sich allein betrachtet, sondern die Hälfte der Straße insgesamt angesetzt. Entsprechend geänderte Gebührenbescheide werden vom Kassen- und Steueramt erstellt und an die Gebührenpflichtigen versendet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2014OFOF 429/7Rätselhafte Anliegergebühren im Fritz-Schumacher-WegOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE, FREIE_WÄHLER, FDP, REP, fraktionslos
- 16. September 2014VV 1110Rätselhafte Anliegergebühren im Fritz-Schumacher-WegAnfrage
- 8. Dezember 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1506Rätselhafte Anliegergebühren im Fritz-Schumacher-WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab