Rätselhafte Anliegergebühren im Fritz-Schumacher-Weg
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Fritz-Schumacher-Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat folgende Fragen zu beantworten: Warum müssen die Anlieger im Fritz-Schumacher-Weg Straßenreinigungsgebühr für den Grünstreifen auf der gegenüberliegenden Straßenseite zahlen? Warum ist diese gewidmete Grünfläche als Bürgersteig ausgewiesen? Ist der Magistrat bereit diese Gebührenregelung zu ändern und die Anlieger von der Zahlung zu befreien? wenn ja, zu welchem Zeitpunkt kann das geschehen? wennn nein, welche Möglichkeiten haben die Anwohner selbst, event. auf dem Antragsweg, sich von dieser Gebühr befreien zu lassen? Begründung: Den Anwohnern des Fritz-Schumacher-Wegs und dem Ortsbeirat erschließt sich weder die rechtliche Grundlage für eine Gebührenerhebung, die die gegenüberliegende Straßenseite betrifft, noch die Tatsache, daß für einen Grünstreifen Straßenreinigungsgebühr zu entrichten ist.
Inhalt
Antrag vom 28.08.2014, OF 429/7
Betreff: Rätselhafte Anliegergebühren im Fritz-Schumacher-Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat folgende Fragen zu beantworten: Warum müssen die Anlieger im Fritz-Schumacher-Weg Straßenreinigungsgebühr für den Grünstreifen auf der gegenüberliegenden Straßenseite zahlen? Warum ist diese gewidmete Grünfläche als Bürgersteig ausgewiesen? Ist der Magistrat bereit diese Gebührenregelung zu ändern und die Anlieger von der Zahlung zu befreien? wenn ja, zu welchem Zeitpunkt kann das geschehen? wennn nein, welche Möglichkeiten haben die Anwohner selbst, event. auf dem Antragsweg, sich von dieser Gebühr befreien zu lassen?
Begründung: Den Anwohnern des Fritz-Schumacher-Wegs und dem Ortsbeirat erschließt sich weder die rechtliche Grundlage für eine Gebührenerhebung, die die gegenüberliegende Straßenseite betrifft, noch die Tatsache, daß für einen Grünstreifen Straßenreinigungsgebühr zu entrichten ist.Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2014Sie sind hierOFOF 429/7Rätselhafte Anliegergebühren im Fritz-Schumacher-WegOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE, FREIE_WÄHLER, FDP, REP, fraktionslos
- 16. September 2014VV 1110Rätselhafte Anliegergebühren im Fritz-Schumacher-WegAnfrage
- 8. Dezember 2014Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1506Rätselhafte Anliegergebühren im Fritz-Schumacher-WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme