Wartehäuschen an Haltestellen mit Verbundsicherheitsglas ausstatten
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 04.12.2018, V 1106 entstanden aus Vorlage: OF 863/6 vom 13.11.2018
Betreff: Wartehäuschen an Haltestellen mit Verbundsicherheitsglas ausstatten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten , ob Verbundsicherheitsglas eine wirksame Alternative zum Schutz gegen Vandalismus an den Wartehäuschen ist und ob dementsprechend die Wartehäuschen an den Haltestellen mit Verbundsicherheitsglas ausgestattet werden können.
Begründung: Immer wieder werden in Frankfurt die Scheiben von Haltestellen zerstört, u. a. waren auch Wartehäuschen in Nied und Sossenheim in diesem Jahr wiederholt Opfer von Vandalismus. Hier entsteht nicht nur ein enormer Sachschaden (gemäß VGF liegt er bei einem rund vierstelligen Betrag pro Wartehalle), die herumliegenden Glasscherben stellen auch ein Sicherheitsrisiko bzw. eine Verletzungsgefahr dar. Verbundsicherheitsglas (ein Verbund aus zwei oder mehr Flachglasscheiben, die durch eine reißfeste und zähelastische Folie verbunden sind) kann nur sehr schwer zerstört werden bzw. selbst im Falle eines Bruches werden die Splitter gebunden, sodass zumindest die Scheiben im Rahmen verbleiben. Ggf. würde ein Einsatz von Verbundsicherheitsglas sogar dafür sorgen, dass der Vandalismus zurückgeht, da die Scheiben nicht mehr so leicht zerbrochen werden können. Daher erscheint es sinnvoll, den Einsatz von Verbundsicherheitsglas an den Wartehäuschen zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2018OFOF 863/6Wartehäuschen an Haltestellen mit Verbundsicherheitsglas ausstattenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Dezember 2018Sie sind hierVV 1106Wartehäuschen an Haltestellen mit Verbundsicherheitsglas ausstattenAnfrage
- 4. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 246Wartehäuschen an Haltestellen mit Verbundsicherheitsglas ausstattenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen