Grillen im Höchster Stadtpark
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 03.05.2011, V 10 entstanden aus Vorlage: OF 28/6 vom 30.04.2011
Betreff: Grillen im Höchster Stadtpark Der Magistrat wird um Beantwortung nachstehender Fragen gebeten:
- Gibt es Flächen im Höchster Stadtpark, auf denen Grillen erlaubt ist?
- Wenn nein, ist es geplant, zukünftig Flächen für das Grillen auszuweisen?
- Was wird unternommen, um illegales Grillen im Höchster Stadtpark zu unterbinden?
- Welche Maßnahmen werden unternommen, damit sich keine "Müllberge" nach dem Grillen anhäufen? Begründung: Bürger haben sich an Mitglieder des Ortsbeirats 6 gewandt, da bei schönem Wetter immer wieder kleinere oder größere Gruppen im Stadtpark grillen. Dabei ist zu beobachten, dass der Müll nicht entsorgt wird und die Büsche als WC missbraucht werden. Verbotsschilder scheinen hier wenig zu helfen, da sie auch mutwillig entfernt werden. Da der Stadtpark zur Renovierung ansteht, ist es für den Ortsbeirat 6 von Interesse zu erfahren, wie der Magistrat dieses Problem lösen will. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. April 2011OFOF 28/6Grillen im Höchster StadtparkOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. Mai 2011Sie sind hierVV 10Grillen im Höchster StadtparkAnfrage
- 20. Juli 2011Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 840Grillen im Höchster StadtparkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen