Fußgängerüberweg Wächtersbacher Straße/Kaufland Präventive Maßnahmen zur Unfallvermeidung
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Gefahren an dem Zebrastreifen Wächtersbacher Straße zu reduzieren. Es wird gefordert, dass das Straßenverkehrsamt die Gefährlichkeit des Überwegs anerkennt und Maßnahmen zur Unfallvermeidung ergreift. Ziel ist es, die Sicherheit für Fußgänger, insbesondere für Kinder, zu erhöhen.
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Thema Fußverkehr verfolgenFragen an den Magistrat
Warum sollte der gefährlichste Zebrastreifen im Stadtgebiet Fechenheim nicht entschärft werden?
Warum hat das Straßenverkehrsamt heute den Eindruck, dies sei ein sicherer Überweg, wohingegen im Ortstermin die Gefährlichkeit erkannt und bestätigt wurde?
Warum wird von jedem erwachsenen Laien behauptet, es bestünde eine besondere Gefahr nicht nur für Kinder. Welchen Fehler machen die Bürger bei der Beurteilung der Situation, da die besondere Gefährlichkeit vom Straßenverkehrsamt bisher bestritten wird?
Warum ist an der zweiten Gefahrenquelle, den Autoverkehr auf dem Gehsteig zu reduzieren bisher nichts passiert?
Warum wird die Auf und Abfahrt von Lkw und Pkw über die Absenkung am Zebrastreifen immer noch nicht vermieden?
Warum ist nichts passiert um das Parken auf dem Gehweg zu verhindern?
Warum weigert man sich mit dem Ortsbeiratsgremium persönliche Termine zu machen?
Begründung
Es wäre hilfreich, wenn im Amt Spezialisten die Ortsbeiräte unterstützen würden und dabei mithelfen könnten Gefahrenpunkte im Straßenverkehr zu reduzieren. Dafür wünschen wir uns eine entsprechende Beratung und Unterstützung um Möglichkeiten zu finden diese Gefahrenstellen abzubauen. Wenn Arbeitsfehler einmal in der Ausführung passiert sind, dürfen diese nicht kaschiert werden, sondern sollten angegangen und beseitigt werden. Ortsbeiräte sollten mit den Anliegen der Bürger ernst genommen werden und Anfragen nach Ortsterminen mit den Ortsbeiräten möglich gemacht werden. Ein Verweis mit: "Da sei ja noch nichts passiert", führt nicht zu sicherem Straßenverkehr. Unfälle müssen im Vorfeld vermieden werden und nicht so, dass man das Gefühl hat, die Devise lautet: "Hier ist noch keiner gestorben." Es besteht sogar eine besondere Sorgfaltspflicht der Sachbearbeiter im Amt für Sicherheit zu sorgen und dies kann sogar dazu führen, dass Mitarbeiter im Nachgang für ihre Entscheidungen zur Rechenschaft gezogen werden. Ein gutes Beispiel dazu ist der Kölner Teller Fall. Hier ist das Urteil des Amtsgerichts Heidelberg rechtskräftig, drei Mitarbeiter des städtischen Amtes für Verkehrsmanagement erhielten dort eine "Verwarnung mit Strafvorbehalt".
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Mai 2021OFOF 30/11Fußgängerüberweg Wächtersbacher Straße/Kaufland Präventive Maßnahmen zur UnfallvermeidungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. Juli 2021Sie sind hierVV 107Fußgängerüberweg Wächtersbacher Straße/Kaufland Präventive Maßnahmen zur UnfallvermeidungAnfrage
- 11. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1875Fußgängerüberweg Wächtersbacher Straße/Kaufland Präventive Maßnahmen zur UnfallvermeidungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen