Ausführung der Grunderneuerung der Talstraße zwischen Bonifatiusstraße und der Alten Riedbergstraße
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Bonifatiusstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Prüfen und berichten, ob die Bushaltestellen in Kalbach überdacht werden können04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Entwicklung Gewerbeflächen Talstraße/Carbonestraße19.06.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Sachstand Grundsanierung Talstraße und Bonifatiusstraße16.12.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077 entstanden aus Vorlage: OF 363/12 vom 24.06.2014
Betreff: Ausführung der Grunderneuerung der Talstraße zwischen Bonifatiusstraße und der Alten Riedbergstraße Vorgang: OA 831/09 OBR 12; ST 1117/09; OM 703/11 OBR 12; ST 527/12 Der Magistrat wird gebeten, unter Bezug auf die Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2009, ST 1117, und vom 10.04.2012, ST 527, dem Ortsbeirat zu berichten, zu welchem Zeitpunkt die Grunderneuerung der Talstraße zu erwarten ist. Des Weiteren ersucht der Ortsbeirat um Auskunft, mit welchem Ergebnis die mit oben genannten Beschlüssen ergangene Anregung zu verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Talstraße geprüft wurde.
Begründung: Es wird erneut auf Beschwerden der Anwohner verwiesen, die Erschütterungen in ihren Häusern infolge nicht eingehaltener Geschwindigkeitsbeschränkungen, vorwiegend durch die Busfahrzeuge der Linien 28 und 29, beklagen. Kurzfristig ausführbare Verengungen der 6,80 Meter breiten Fahrbahn könnten auch ohne Grunderneuerung der Straßenoberfläche zu Erleichterungen der Anwohner und zur besseren Beachtung der Tempo-30-Zone führen. Die seit Jahren angekündigte Grunderneuerung der Talstraße ist offensichtlich weiterhin ungewiss. Deshalb erscheint es dem Ortsbeirat angebracht, erneut auf die angeregten Fahrbahnverengungen hinzuweisen. Mit dieser Maßnahme könnte, vor einer Grunderneuerung der Fahrbahnoberfläche, mit geringen Kosten eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten und damit eine verminderte Störung in den angrenzenden Wohnhäusern erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. Juli 2014 wurde diese Anfrage im Ortsbeirat eingebracht. Sie geht auf OF 133/12 zurück — Ortsbeiratsantrag von CDU, beschlossen am 26. Februar 2017. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Der Magistrat antwortete am 28. November 2014 mit der Stellungnahme ST 1475. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 20 Wochen.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
- OFBezugOF 133/12 — Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Talstraße zwischen der Straße An der Grünhohl und der Bonifatiusstraße · Ortsbeiratsantrag
- OFBezugOF 369/12 — Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.3 Verkehrsanlagen Grunderneuerung Talstraße · Ortsbeiratsantrag
- STFolgeST 1117 — Grunderneuerung der Talstraße zwischen der Bonifatiusstraße und der Alten Riedbergstraße · Stellungnahme
- STFolgeST 527 — Grunderneuerung der Talstraße zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße · Stellungnahme
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.