Beleuchtung Krautgartenweg
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Krautgartenweg — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.09.2026.
- Mehr Bänke für den Ortsbezirk 817.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Datengrundlage für die Unfallkommission erweitern29.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- ÖPNV stärken: Fußweg zur U-Bahn-Haltestelle „Niederursel“ sicher gestalten07.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Krautgartenweg per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1073 entstanden aus Vorlage: OF 366/8 vom 13.11.2018
Betreff: Beleuchtung Krautgartenweg Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob es möglich ist, den Bereich des Krautgartenwegs zwischen dem Spielplatz am Neumühlenweg und der (beleuchteten) U-Bahn-Querung mit einer Beleuchtung zu versehen.
Begründung: Der Krautgartenweg ist für Fußgänger und Radfahrer die direkte Verbindung Richtung Ortskern Niederursel, bzw. Oberursel (und zurück) und gerade in den Herbst- und Wintermonaten im angesprochenen Bereich sehr dunkel. Eventuelle Hindernisse und Spaziergänger mit Hunden sind, gerade für Radfahrer, nur schwer zu erkennen. Es kann dadurch zu gefährlichen Situationen kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2018OFOF 366/8Beleuchtung KrautgartenwegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. November 2018Sie sind hierVV 1073Beleuchtung KrautgartenwegAnfrage
- 4. März 2019Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 513Beleuchtung KrautgartenwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen