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Hochdruck - Quecksilberdampflampen im Ortsbezirk 8

Vorlagentyp: V
74 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren

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Begründung

Ortsbezirk 8 Der Betrieb von Quecksilberdampflampen als Straßenbeleuchtung ist, so sei festgestellt, auch weiterhin erlaubt. Jedoch hat die Europäische Kommission 2009 mit der Verordnung (EG) Nr. 245/2009 festgelegt, dass ab 2015 diese Leuchtmittel nicht mehr in Umlauf gebracht werden dürfen, da sie die Effizienzkriterien zur CO2-Einsparung nicht erfüllen und wegen des sehr hohen UV-Anteils des Lichtes für eine erhebliche Lichtverschmutzung sorgen, die vielen nachtaktiven Insekten zum tödlichen Verhängnis wird. Da in den 70er-Jahren dieser Lampentyp aufgrund der geringen Anschaffungskosten (2007: ca. 20 Millionen Straßenlampen in der EU) sehr beliebt war, ist nicht auszuschließen, dass es im Ortsbezirk 8 noch einige Exemplare gibt.

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 10.07.2014, V 1072 entstanden aus Vorlage: OF 480/8 vom 24.06.2014

Betreff: Hochdruck - Quecksilberdampflampen im Ortsbezirk 8 Der Betrieb von Quecksilberdampflampen als Straßenbeleuchtung ist, so sei festgestellt, auch weiterhin erlaubt. Jedoch hat die Europäische Kommission 2009 mit der Verordnung (EG) Nr. 245/2009 festgelegt, dass ab 2015 diese Leuchtmittel nicht mehr in Umlauf gebracht werden dürfen, da sie die Effizienzkriterien zur CO2-Einsparung nicht erfüllen und wegen des sehr hohen UV-Anteils des Lichtes für eine erhebliche Lichtverschmutzung sorgen, die vielen nachtaktiven Insekten zum tödlichen Verhängnis wird. Da in den 70er-Jahren dieser Lampentyp aufgrund der geringen Anschaffungskosten (2007: ca. 20 Millionen Straßenlampen in der EU) sehr beliebt war, ist nicht auszuschließen, dass es im Ortsbezirk 8 noch einige Exemplare gibt. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: - Befinden sich noch Hochdruck-Quecksilberdampflampen im Ortsbezirk 8 im Einsatz? - Wenn ja, wie viele und in welchen Straßen stehen diese? - Wenn ja, ist eine einfache Umrüstung mit erlaubten Leuchtmitteln möglich? - Wenn ja, ist ein Austausch geplant und wann soll er stattfinden? - Wenn ja, wurden für einen später geplanten Austausch ausreichende Vorräte für die Leuchtmittel angelegt? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Juni 2014OFOF 480/8Hochdruck - Quecksilberdampflampen im Ortsbezirk 8Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 10. Juli 2014Sie sind hier
    VV 1072Hochdruck - Quecksilberdampflampen im Ortsbezirk 8
    Anfrage
  3. 6. Oktober 2014STST 1312Hochdruck - Quecksilberdampflampen im Ortsbezirk 8Stellungnahme
  4. 22. Mai 2015STST 790Hochdruck - Quecksilberdampflampen im Ortsbezirk 8Stellungnahme
  5. 5. August 2015OFOF 619/8Vorrangiger Austausch der QuecksilberdampflampenOrtsbeiratsantrag · CDU
  6. 10. September 2015OMOM 4492Vorrangiger Austausch der QuecksilberdampflampenDirektanregung
  7. 27. November 2015Antwort des Magistrats · nach 74 WochenSTST 1669Vorrangiger Austausch der QuecksilberdampflampenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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