Hochdruck - Quecksilberdampflampen im Ortsbezirk 8
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Ortsbezirk 8 Der Betrieb von Quecksilberdampflampen als Straßenbeleuchtung ist, so sei festgestellt, auch weiterhin erlaubt. Jedoch hat die Europäische Kommission 2009 mit der Verordnung (EG) Nr. 245/2009 festgelegt, dass ab 2015 diese Leuchtmittel nicht mehr in Umlauf gebracht werden dürfen, da sie die Effizienzkriterien zur CO2-Einsparung nicht erfüllen und wegen des sehr hohen UV-Anteils des Lichtes für eine erhebliche Lichtverschmutzung sorgen, die vielen nachtaktiven Insekten zum tödlichen Verhängnis wird. Da in den 70er-Jahren dieser Lampentyp aufgrund der geringen Anschaffungskosten (2007: ca. 20 Millionen Straßenlampen in der EU) sehr beliebt war, ist nicht auszuschließen, dass es im Ortsbezirk 8 noch einige Exemplare gibt.
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 10.07.2014, V 1072 entstanden aus Vorlage: OF 480/8 vom 24.06.2014
Betreff: Hochdruck - Quecksilberdampflampen im Ortsbezirk 8 Der Betrieb von Quecksilberdampflampen als Straßenbeleuchtung ist, so sei festgestellt, auch weiterhin erlaubt. Jedoch hat die Europäische Kommission 2009 mit der Verordnung (EG) Nr. 245/2009 festgelegt, dass ab 2015 diese Leuchtmittel nicht mehr in Umlauf gebracht werden dürfen, da sie die Effizienzkriterien zur CO2-Einsparung nicht erfüllen und wegen des sehr hohen UV-Anteils des Lichtes für eine erhebliche Lichtverschmutzung sorgen, die vielen nachtaktiven Insekten zum tödlichen Verhängnis wird. Da in den 70er-Jahren dieser Lampentyp aufgrund der geringen Anschaffungskosten (2007: ca. 20 Millionen Straßenlampen in der EU) sehr beliebt war, ist nicht auszuschließen, dass es im Ortsbezirk 8 noch einige Exemplare gibt. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: - Befinden sich noch Hochdruck-Quecksilberdampflampen im Ortsbezirk 8 im Einsatz? - Wenn ja, wie viele und in welchen Straßen stehen diese? - Wenn ja, ist eine einfache Umrüstung mit erlaubten Leuchtmitteln möglich? - Wenn ja, ist ein Austausch geplant und wann soll er stattfinden? - Wenn ja, wurden für einen später geplanten Austausch ausreichende Vorräte für die Leuchtmittel angelegt? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Juni 2014OFOF 480/8Hochdruck - Quecksilberdampflampen im Ortsbezirk 8Ortsbeiratsantrag · CDU
- 10. Juli 2014Sie sind hierVV 1072Hochdruck - Quecksilberdampflampen im Ortsbezirk 8Anfrage
- 6. Oktober 2014STST 1312Hochdruck - Quecksilberdampflampen im Ortsbezirk 8Stellungnahme
- 22. Mai 2015STST 790Hochdruck - Quecksilberdampflampen im Ortsbezirk 8Stellungnahme
- 5. August 2015OFOF 619/8Vorrangiger Austausch der QuecksilberdampflampenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. September 2015OMOM 4492Vorrangiger Austausch der QuecksilberdampflampenDirektanregung
- 27. November 2015Antwort des Magistrats · nach 74 WochenSTST 1669Vorrangiger Austausch der QuecksilberdampflampenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen