Vorrangiger Austausch der Quecksilberdampflampen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Quecksilberdampflampen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM) den Austausch der umweltschädlichen Quecksilberdampflampen vorrangig vor dem der Gaslaternen im Ortsbezirk 8 zu betreiben. Mit der M69 aus 2014 wurde beschlossen, die rund 200 bestehenden Gaslaternen gegen elektrische Lampen auszutauschen. Wie dem Ortsbeirat mit der ST 790/2015 mitgeteilt wurde, befinden sich im Ortsbezirk immer noch rund 1.000 HQL-Lampen im Einsatz. Die hohe Anzahl der Quecksilberdampflampen gebietet es, beim Austausch die Priorität neu zu setzen. Der Betrieb von Quecksilberdampflampen als Straßenbeleuchtung ist, so sei festgestellt, auch weiterhin erlaubt. Jedoch hat die Europäische Kommission bereits 2009 mit der Verordnung (EG) Nr. 245/2009 festgelegt, dass ab 2015 diese Leuchtmittel nicht mehr in Umlauf gebracht werden dürfen, da sie die Effizienzkriterien zur CO2-Einsparung nicht erfüllen und wegen des sehr hohen UV-Anteil des Lichtes für eine erhebliche Lichtverschmutzung sorgen, die vielen nachtaktiven Insekten zum tödlichen Verhängnis werden und Zugvögeln die Orientierung erschwert.
Inhalt
Antrag vom 05.08.2015, OF 619/8
Betreff: Vorrangiger Austausch der Quecksilberdampflampen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM) den Austausch der umweltschädlichen Quecksilberdampflampen vorrangig vor dem der Gaslaternen im Ortsbezirk 8 zu betreiben. Mit der M69 aus 2014 wurde beschlossen, die rund 200 bestehenden Gaslaternen gegen elektrische Lampen auszutauschen. Wie dem Ortsbeirat mit der ST 790/2015 mitgeteilt wurde, befinden sich im Ortsbezirk immer noch rund 1.000 HQL-Lampen im Einsatz. Die hohe Anzahl der Quecksilberdampflampen gebietet es, beim Austausch die Priorität neu zu setzen. Der Betrieb von Quecksilberdampflampen als Straßenbeleuchtung ist, so sei festgestellt, auch weiterhin erlaubt. Jedoch hat die Europäische Kommission bereits 2009 mit der Verordnung (EG) Nr. 245/2009 festgelegt, dass ab 2015 diese Leuchtmittel nicht mehr in Umlauf gebracht werden dürfen, da sie die Effizienzkriterien zur CO2-Einsparung nicht erfüllen und wegen des sehr hohen UV-Anteil des Lichtes für eine erhebliche Lichtverschmutzung sorgen, die vielen nachtaktiven Insekten zum tödlichen Verhängnis werden und Zugvögeln die Orientierung erschwert.Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Juni 2014OFOF 480/8Hochdruck - Quecksilberdampflampen im Ortsbezirk 8Ortsbeiratsantrag · CDU
- 10. Juli 2014VV 1072Hochdruck - Quecksilberdampflampen im Ortsbezirk 8Anfrage
- 6. Oktober 2014STST 1312Hochdruck - Quecksilberdampflampen im Ortsbezirk 8Stellungnahme
- 22. Mai 2015STST 790Hochdruck - Quecksilberdampflampen im Ortsbezirk 8Stellungnahme
- 5. August 2015Sie sind hierOFOF 619/8Vorrangiger Austausch der QuecksilberdampflampenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. September 2015OMOM 4492Vorrangiger Austausch der QuecksilberdampflampenDirektanregung
- 27. November 2015Antwort des Magistrats · nach 74 WochenSTST 1669Vorrangiger Austausch der QuecksilberdampflampenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE., Herr Caspar und Herr Hofacker gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF