Klimaanlagen in den S-Bahnen verbessern
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 02.11.2018, V 1053 entstanden aus Vorlage: OF 1043/5 vom 17.10.2018
Betreff: Klimaanlagen in den S-Bahnen verbessern Vorgang: OM 3222/14 OBR 5; ST 1104/14 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob die Klimaanlagen in den S-Bahnen, die durch den Ortsbezirk 5 fahren, besser eingestellt und gegebenenfalls aufgerüstet werden können.
Begründung: In diesem Sommer herrschten in den S-Bahnen über Wochen gefühlt mindestens 30 Grad. Die Klimaanlagen scheinen besonders im Berufsverkehr keine ausreichende Kühlung zu verschaffen. An den Haltestellen bleiben die Türen lange offen und die kühle Luft entweicht. In seiner Stellungnahme ST 1104 verweist der Magistrat auf die Kühlleistung der Aggregate, die die Außenluft um fünf Grad herunterkühlen können. Offenbar ist das nicht ausreichend. Aufgrund der Klimaerwärmung ist künftig mit höheren Sommertemperaturen zu rechnen. Die Anpassung der Klimaanlagen ist daher erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Mai 2014OFOF 839/5Kapazitätssteigerung der S3 und S4Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 13. Juni 2014OMOM 3222Kapazitätssteigerung der S 3 und S 4Direktanregung
- 25. August 2014STST 1104Kapazitätssteigerung der S 3 und S 4Stellungnahme
- 17. Oktober 2018OFOF 1043/5Klimaanlagen in den S-Bahnen verbessernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. November 2018Sie sind hierVV 1053Klimaanlagen in den S-Bahnen verbessernAnfrage
- 25. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 244 WochenSTST 201Klimaanlagen in den S-Bahnen verbessernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen