Verfall des Hauses Luisenstraße 39 verhindern
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über den Leerstand und Zustand des Hauses Luisenstraße 39 zu erhalten. Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Maßnahmen zur Behebung des Missstands geplant sind.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Luisenstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Einrichtung markierter Fußgängerüberwege im Bereich Luisenstraße/Luisenplatz/Heidestraße19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nachpflanzen eines Baumes in der Luisenstraße 1924.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Kennzeichnung E-Ladeplätze Luisenstraße 3221.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Luisenstraße per E-MailFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob ihm der offensichtliche Leerstand und der schlechte Zustand des Hauses bekannt sind und falls ja, welche Maßnahmen er einleiten will, um den Missstand zu beseitigen.
Kontext
Seit vielen Monaten scheint im Haus Luisenstraße 39 niemand mehr zu wohnen.
Dies vorausgeschickt
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Oktober 2024OFOF 780/3Verfall des Hauses Luisenstraße 39 verhindernOrtsbeiratsantrag · Linke
- 7. November 2024Sie sind hierVV 1050Verfall des Hauses Luisenstraße 39 verhindernAnfrage
- 3. Februar 2025Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 183Verfall des Hauses Luisenstraße 39 verhindernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen