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Parkplatzsuchverkehr im Ortsbezirk 1

Vorlagentyp: V
29 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um den Parkplatzsuchverkehr im Ortsbezirk 1 zu verringern. Dies ist wichtig, um Verkehrsaufkommen, Lärm- und Umweltbelastungen zu reduzieren. Durch den Einsatz digitaler Dienste könnten mögliche Lösungen gefunden werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten , zu berichten, welche Maßnahmen geplant sind, um den Parkplatzsuchverkehr zu Parkplätzen entlang von Straßen zu mindern.

Begründung

Ein großer Teil des Verkehrs besteht aus Parkplatzsuchverkehr. Dies erhöht das Verkehrsaufkommen unnötig und führt zu vermeidbaren Lärm- und Umweltbelastungen. Durch Nutzung digitaler Dienste könnte die Problematik gemindert werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Oktober 2024OFOF 1431/1Parkplatzsuchverkehr im Ortsbezirk 1 mindernOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 29. Oktober 2024Sie sind hier
    VV 1042Parkplatzsuchverkehr im Ortsbezirk 1 mindern
    Anfrage
  3. 5. Mai 2025Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 721Parkplatzsuchverkehr im Ortsbezirk 1 mindernStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 37 · 18.03.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

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